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Stundenpaper: Die Verfassungsorgane der BRD

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deutsch didaktik

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Akademisches Jahr: 2015/2016
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V. Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Wahl auf 4 Jahre Wahl auf 4 oder 5 Jahre

wählen

entsenden Vertreter

wählt und kontrolliert

Wahl auf 5 Jahre

schlägt Kanzler vor

ernennt

Die Ausübung staatlicher Gewalt hat das Grundgesetz besonderen Organen anvertraut: der Gesetzgebung (= Legislative), der vollziehenden Gewalt (= Exekutive) und der Rechtsprechung (= Judikative). In ihrer Gesamtheit verkörpern sie die rechtsstaatliche, demokratische und Bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes. Legislative: Oberstes gesetzgebendes Organ ist der Deutsche Bundestag , dessen Abgeordnete alle vier Jahre in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar vom Volk gewählt werden. Durch den Bundesrat , der das föderative Element im Staatsaufbau verkörpert, wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Im Gesetzgebungsverfahren ist je nach Art des Gesetzes seine Zustimmung erforderlich oder zumindest sein Einspruch möglich. Exekutive: Die völkerrechtliche Vertretung des Bundes liegt beim Bundespräsidenten , der von der Bundesversammlung mit absoluter Mehrheit auf fünf Jahre gewählt wird. Die Bundesversammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Auf Vorschlag des Bundespräsidenten wählt der Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. Die vom Bundeskanzler ausgewählten Mitglieder der Bundesregierung werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er kann nur durch ein sogenanntes Misstrauensvotum abgewählt werden, dann nämlich, wenn der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählt. Judikative: Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt liegt beim Bundesverfassungsgericht , den Bundesgerichten und den Gerichten der Länder. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.

Aufgabe: Tragt folgende Begriffe in das Schaubild ein: Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzler, wahlberechtigte Bevölkerung, Bundespräsident, 16 Länderparlamente, 16 Länderregierungen, Bundesverfassungsgericht, Bundesminister, Bundesversammlung, Bundesregierung

Alle vier bzw. fünf Jahre wählen die wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen Abgeordnete für den Bundestag in der Bundeshauptstadt und den Landtag in der Landeshauptstadt. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche , der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Parlamentsmehrheit stellt in den Bundesländern in der Regel den Ministerpräsidenten bzw. auf Bundesebene den Bundeskanzler. Sind mehrere Parteien an der Regierungsbildung beteiligt, so spricht man von einer Koalition. Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die nicht an der Regierung beteiligte(n) Fraktion(en) bildet/ bilden die Opposition. Von den drei sogenannten Gewalten stellt die Regierung die Exekutive dar. Da die meisten Gesetzesinitiativen von der Bundesregierung kommen, ist sie auch an der Legislative beteiligt. Der Bundespräsident als Staatsoberhaupt ist ebenfalls Teil der exekutiven Gewalt. Seine tatsächliche Rolle im politischen Alltagsgeschehen ist jedoch relativ gering. Er hat überwiegend repräsentative Funktion. Er wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Neben dem Bundestag ist für die Gesetzgebung auf Bundesebene der Bundesrat als Ländervertretung tätig. Seine Mitglieder werden jedoch nicht gewählt, sondern von den sechzehn Landesregierungen entsandt. Er besteht also aus Mitgliedern der Landesregierungen und erfüllt Funktionen einer Legislative. Neben der exekutiven Gewalt und der legislativen Gewalt gibt es noch die judikative Gewalt. Sie wird an oberster Stelle durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgeübt. Seine Entscheidungen sind für alle übrigen staatlichen Organe bindend.

Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Bundespräsident

Bundesregierung

Bundes- Bundes- minister kanzler

Wahlberechtigte Bevölkerung

16 Länderparlamente

Länderregierungen

Bundesversammlung

  • sämtliche Abgeordnete des Bundestages und ebenso viele Mitglieder der Länderparlamente

Bundesrat

  • 69 von den Länderregierungen bestellte Mitglieder

Bundestag

  • Regierungsmehrheit
  • Opposition

Bundesverfassungsgericht

  • Wahl jeweils zur Hälfte durch Bundesrat und Bundestag

Wahl auf 4 Jahre Wahl auf 4 oder 5 Jahre

wählen

entsenden Vertreter

wählt und kontrolliert

Wahl auf 5 Jahre

schlägt Kanzler vor

ernennt

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V. Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Wahl auf 4 Jahre
Wahl auf 4 oder 5 Jahre
wählen
entsenden
Vertreter
wählt und
kontrolliert
Wahl auf 5
Jahre
schlägt
Kanzler
vor
ernennt
Die Ausübung staatlicher Gewalt hat das Grundgesetz besonderen Organen anvertraut: der Gesetzgebung (= Legislative),
der vollziehenden Gewalt (= Exekutive) und der Rechtsprechung (= Judikative). In ihrer Gesamtheit verkörpern sie die
rechtsstaatliche, demokratische und Bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes.
Legislative: Oberstes gesetzgebendes Organ ist der Deutsche Bundestag, dessen Abgeordnete alle vier Jahre in
allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar vom Volk gewählt werden. Durch den Bundesrat, der das
föderative Element im Staatsaufbau verkörpert, wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Im Gesetzgebungsverfahren
ist je nach Art des Gesetzes seine Zustimmung erforderlich oder zumindest sein Einspruch möglich.
Exekutive: Die völkerrechtliche Vertretung des Bundes liegt beim Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung
mit absoluter Mehrheit auf fünf Jahre gewählt wird. Die Bundesversammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten
und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Auf Vorschlag des
Bundespräsidenten wählt der Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. Die vom
Bundeskanzler ausgewählten Mitglieder der Bundesregierung werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten
ernannt oder entlassen.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er kann nur durch ein sogenanntes Misstrauensvotum
abgewählt werden, dann nämlich, wenn der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählt.
Judikative: Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt liegt beim Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und
den Gerichten der Länder. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes besteht aus zwei Senaten mit je
acht Richtern. Sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Aufgabe: Tragt folgende Begriffe in das Schaubild ein: Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzler,
wahlberechtigte Bevölkerung, Bundespräsident, 16 Länderparlamente, 16 Länderregierungen,
Bundesverfassungsgericht, Bundesminister, Bundesversammlung, Bundesregierung

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