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Stundenpaper: Die Verfassungsorgane der BRD
Kurs: deutsch didaktik
33 Dokumente
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Universität: Ludwig-Maximilians-Universität München
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V. Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Wahl auf 4 Jahre
Wahl auf 4 oder 5 Jahre
wählen
entsenden
Vertreter
wählt und
kontrolliert
Wahl auf 5
Jahre
schlägt
Kanzler
vor
ernennt
Die Ausübung staatlicher Gewalt hat das Grundgesetz besonderen Organen anvertraut: der Gesetzgebung (= Legislative),
der vollziehenden Gewalt (= Exekutive) und der Rechtsprechung (= Judikative). In ihrer Gesamtheit verkörpern sie die
rechtsstaatliche, demokratische und Bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes.
Legislative: Oberstes gesetzgebendes Organ ist der Deutsche Bundestag, dessen Abgeordnete alle vier Jahre in
allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar vom Volk gewählt werden. Durch den Bundesrat, der das
föderative Element im Staatsaufbau verkörpert, wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Im Gesetzgebungsverfahren
ist je nach Art des Gesetzes seine Zustimmung erforderlich oder zumindest sein Einspruch möglich.
Exekutive: Die völkerrechtliche Vertretung des Bundes liegt beim Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung
mit absoluter Mehrheit auf fünf Jahre gewählt wird. Die Bundesversammlung besteht aus den Bundestagsabgeordneten
und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Auf Vorschlag des
Bundespräsidenten wählt der Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. Die vom
Bundeskanzler ausgewählten Mitglieder der Bundesregierung werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten
ernannt oder entlassen.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er kann nur durch ein sogenanntes Misstrauensvotum
abgewählt werden, dann nämlich, wenn der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählt.
Judikative: Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt liegt beim Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und
den Gerichten der Länder. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes besteht aus zwei Senaten mit je
acht Richtern. Sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Aufgabe: Tragt folgende Begriffe in das Schaubild ein: Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzler,
wahlberechtigte Bevölkerung, Bundespräsident, 16 Länderparlamente, 16 Länderregierungen,
Bundesverfassungsgericht, Bundesminister, Bundesversammlung, Bundesregierung
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