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Übungen - Übungsfragen zu den wichtigsten Rechtsformen des privaten Rechts (inkl. Lösungen)

Übungsfragen zu den wichtigsten Rechtsformen des privaten Rechts (inkl...
Kurs

BWL

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Akademisches Jahr: 2016/2017
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2. SemesterÖkonomie

Text Vorschau

Übungsfragen zu den wichtigsten Rechtsformen des privaten Rechts 1.) Einzelunternehmer(n)...

□ .. immer alleine und haben keine Mitarbeiter

√ .. unbeschränkt, d. auch mit dem Privatvermögen

□ ..üssen einen Handelsregistereintrag vornehmen lassen

□ ..ürfen nur von Land- und Forstwirten gegründet werden

□ ..ötigen 25 € Stammkapital

2.) Eine GbR

□ darf nur von Kaufleuten gegründet werden

□ bedeutet „Gesellschaft beschränkten Rechts“

□ bedarf eines notariellen Gesellschaftervertrags

□ hat eine eigene Rechtspersönlichkeit

√ ist eine Personengesellschaft

3.) Die Gesellschafter einer GbR

√ haften unbeschränkt

□ haften nur mit ihrer Einlage

□ haften in Höhe des erzielten Gewinns

□ müssen stets gemeinsam entscheiden

□ sind jeder alleine leitungsbefugt

4.) Charakteristisch für eine GbR

√ ist die formlose Gründung

□ ist die große, oft mehrere Hundert zählende Zahl der Gesellschafter

√ ist die persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter

□ ist die hohe Flexibilität der Beteiligungsverhältnisse

□ ist die Leitung durch einen angestellten Manager

5.) Eine OHG

√ wird von Kaufleuten gegründet

√ wird in das Handelsregister eingetragen

□ kann von einer einzelnen Person gegründet werden

□ muss nach HGB den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen

√ zahlt keine Körperschaftssteuer

6.) Eine KG

□ ist eine Kaufmannsgesellschaft

□ ist eine Karnevalsgesellschaft

√ ist eine Kommanditgesellschaft

□ ist eine Konsumgenossenschaft

□ ist eine Kapitalgesellschaft

7.) In einer KG

□ sind alle Gesellschafter gleichberechtigt

□ haften alle Gesellschafter nur mit ihrer Einlage

√ haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt

□ müssen stets alle Gesellschafter gemeinsam entscheiden

□ erfolgt die Gewinnverteilung nach Köpfen

8.) Eine stille Gesellschaft

□ beteiligt sich vorübergehend nicht am allgemeinen Geschäftsverkehr

√ stellt Eigenkapital für die Hauptgesellschaft bereit

□ kann nicht mit einer Einzelunternehmung eingegangen werden

√ ist nach außen nicht sichtbar

√ dient der Finanzierung der Hauptgesellschaft

9.) Eine GmbH (Hier ist keine Antwort richitg!)

□ erlischt bei Ausscheiden eines der Gesellschafter

□ muss von mindestens 2 Personen gegründet werden

□ ist besonders kreditwürdig

□ ist in die Handwerksrolle aufzunehmen

□ hat einen Aufsichtsrat und einen Geschäftsführer

10.) Eine Unternehmergesellschaft (UG) mbh

√ benötigt zur Gründung nur ein minimales Startkapital

√ kann von einer Person gegründet werden

□ erlaubt es, alle erzielten Gewinne an die Gesellschafter zu verteilen

□ hat einen alleinigen, persönlich haftenden Gesellschafter

√ muss den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen

11.) Das Handelsregister

√ wird vom örtlich zuständigen Amtsgericht geführt

√ hat eine juristische Person als Komplementär

√ hat keine natürliche Person als persönlich, vollhaftendes Mitglied

Ähnlichkeiten und Unterschiede Beschreiben Sie die wichtigsten Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den jeweiligen Rechtsformen bzw. Begriffen: a) Personengesellschaften – Partnerschaftsgesellschaft b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR – Offene Handelsgesellschaft OHG c) Kommanditgesellschaft KG – Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH d) Einzelunternehmen – Unternehmergesellschaft UG mbH e) Aktiengesellschaft AG – eingetragene Genossenschaft eG f) Dualistisches System – Monistisches System g) Unbeschränkte Haftung – beschränkte Haftung

Merkmale: Publizität, Finanzierung, Gewinnbeteiligung, Leitung, Haftung, Gründung

a) Part GG § 1 „Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich auch Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie üben kein Handelsgewerbe aus“ b) Gesellschaft bürgerlichen Rechts / Handelsgesellschaft Haftung:  GbR /OHG: alle Gesellschafter unbeschränkt Leitung: GbR  alle Gesellschafter gemeinsam Gewinnbeteiligung  OHG: nach Köpfen, zu gleichen Teilen  4% auf Einlage, Rest nach Köpfen c) Komanditgesellschaft / Gmbh Gesellschaftsformen: KG  Personengesellschaft GmbH  Kapitalgesellschaft Gründung: KG  mindestens 2 Gesellschafter (Komplementär und Komandist) GmbH  Gründung durch Einzelpersonen möglich Haftung: KG  Komplementär unbeschränkt / Komandist mit Einlagen d) Einzelunternehmen / UG mbH Gründung: Einzelunternehmer / UG mbH auch eine Person Haftung: Einzelunternehmer  alle und unbeschränkt UGmbH  Stammkapitaö und Betriebsvermögen e) AG / Genossenschaft Gewinnbeteiligung: AG  Ja nach § 325 HGB eG  nein Stammkapital: AG  festes Stammkapital von mind. 50000€ Stimmrecht: AG  nach Kapitaleinlagen eG  one man one vote Leitung: AG  Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, der bestellt Vorstand eG  (> 20 Mitglieder) Generalversammlung wählt Vorstand und Aufsichtsrat Prüfung: AG  durch Wirtschaftsprüfer eG  durch Genossenschaftsverband f) Dualistisches System / Monistisches System Dualistisches System: Trennung von Gesellschaftsführung und Überwachung Monistisches System: Gesellschaftsführung und Überwachung wird von ein und dem selben Organ wahrgenommen g) Unbeschränkt / beschränkte Haftung Unbeschränkt: Mit Geschäfts- und Privatvermögen Beschränkt: mur mit Gesellschafsvermögen bzw. mit Einlage

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1.) Einzelunternehmer(n)…
…sind immer alleine und haben keine Mitarbeiter
…haften unbeschränkt, d.h. auch mit dem Privatvermögen
…müssen einen Handelsregistereintrag vornehmen lassen
…dürfen nur von Land- und Forstwirten gegründet werden
…benötigen 25.000 € Stammkapital
2.) Eine GbR
darf nur von Kaufleuten gegründet werden
bedeutet „Gesellschaft beschränkten Rechts“
bedarf eines notariellen Gesellschaftervertrags
hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
ist eine Personengesellschaft
3.) Die Gesellschafter einer GbR
haften unbeschränkt
haften nur mit ihrer Einlage
haften in Höhe des erzielten Gewinns
müssen stets gemeinsam entscheiden
sind jeder alleine leitungsbefugt
4.) Charakteristisch für eine GbR
ist die formlose Gründung
ist die große, oft mehrere Hundert zählende Zahl der Gesellschafter
ist die persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
ist die hohe Flexibilität der Beteiligungsverhältnisse
ist die Leitung durch einen angestellten Manager
5.) Eine OHG
wird von Kaufleuten gegründet
wird in das Handelsregister eingetragen
kann von einer einzelnen Person gegründet werden
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zahlt keine Körperschaftssteuer
6.) Eine KG

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