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Europarecht zusammenfassung

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Europarecht I (95832)

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Akademisches Jahr: 2017/2018
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  • PB
    Eine sehr gute Zusammenfassung. :)

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Text Vorschau

Europarecht Aufgaben und Ziele der EU Art. EUV Aufgaben und Ziele Verwirklichung des Binnenmarktes und einer und Art. 3 EUV der in genannten und Politikbereiche Begriff Binnenmarkt Art. 26 II AEUV Wirtschaftliche Integration der MS erfolgt durch Beseitigung zwischenstaatlicher Hindernisse im Bereich des und Kapitalverkehrs Durch Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Wirtschaftspolitiken eine gemeinsame Wirtschaftspolitik werden, Art. 3 II EUV Art. 67ff. AEUV der EU Recht einer internationalen Organisation, autonom von der Willensbildung in den MS in bestimmten Bereichen diese verbindliche Rechtsregeln zu erlassen und Gewalt aus MS der EU haben in ihre Hoheitsgewalt fallende auf die EU zu deren Wahrnehmung Voraussetzung, dass sie Gesetzgebungsorgane der Union Rechtsakte erlassen Art. 288 ff AEUV Verordnungen Art. 288 II AEUV, ohne vorherige Umsetzung durch MS in deren Hoheitsbereich verbindlich wirken, sodass sie von den Gerichten und der Verwaltung als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden sind von Hoheitsrechten auf die EU nach Art. 23 GG Dabei handelt es sich um einen mit der Folge, dass die Hoheitsrechte als solche bei der Bundesrepublik verbleiben, ihre jedoch durch die EU erfolgt von Hoheitsrechten auf die EU erfolgt durch einfaches Bundesgesetz, das jedoch stets der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Art. 23 I 2 GG Art. 23 I GG verleiht dem Bund auch die Kompetenz, Hoheitsrechte der auf die EU zu An Grenzen des Art. 79 GG gebunden der vertraglichen Grundlagen de EU zielt auf nach Art. 48 EUV ab Evolutionsklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die in einem verfahren eine des Unionsrechts durch einstimmigen Ratsbeschluss mit Annahme durch die MS nach deren verfassungsrechtlichen Bestimmungen vorsehen Demokratieprinzip: Bundestag hinreichende Gesetzgebungsrechte verbleiben der EU Art. 47 EUV Union besitzt , damit ist ihr durch die MS verliehen worden. Aber nur in den Bereichen, in denen eine seitens der MS erfolgt. Art. 216 I AEUV ergibt sich aus Art. 335 S AEUV Vertreten wird die Union durch die Kommission, Art. 335 S AEUV Beitritt zur Union, Art. 49 EUV Jeder Staat der die in Art. 3 EUV genannten demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien und Werte achtet und kann beantragen Mitglied zu werden, Art. 49 I 1 EUV Koppenhagener Kriterien Grundprinzip des Beitritts ist die des gesamten bisherigen Unionsrechts Austritt aus der Union, Art. 50 EUV Jeder MS kann selbst einseitig entscheiden, ob er austreten Austrittsabkommen jedoch muss vom austretenden MS mit dem Rat der EU angeschlossen werden, der nach Zustimmung des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit Bei Austritt evtl. des Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV Unionsrecht EUV und AEUV Charta der Grundrechte Allgemeine AEUV und EUV sind und nur ausnahmsweise Rechte und Pflichten und juristische Personen Spricht von der Eine Bestimmung des AEUV ist dann unmittelbar anwendbar, wenn sie a) Rechtlich vollkommen ist Die Bestimmung muss klar und hinreichend genau formuliert sein, sodass sie ohne jede weitere Konkretisierung anwendbar ist b) Inhaltlich unbedingt ist Die Bestimmung darf mit keinem Vorbehalt oder zeitlichen Aufschub versehen sein. Insbesondere darf ihre Anwendbarkeit nicht von weiteren Rechtsakten der Union oder der MS sein c) Und den MS oder Unterlassungspflichten auferlegt Verordnungen, Art. 288 II AEUV Gesetze der Union Gilt unmittelbar in jedem MS Regelt eine Vielzahl von generellen und abstrakten Sachverhalten und gilt in jedem MS Grenzt sich durch vom Beschluss ab Grenzt sich von Richtlinien ab, indem diese erst noch umgesetzt werden um Geltung zu erlangen Umgekehrt ist dies aber nicht der Fall, denn die Richtlinie enthalten nur Verbindlichkeiten Mitgliedstaaten. Zudem es dem Sanktionsgedanken Privatpersonen untereinander (horizontale Wirkung): die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien im zwischen Privaten. Aufgrund der Tatsache, dass Adressaten von Richtlinien nur Mitgliedstaaten und nicht Private sein und dass die Direktwirkung von Richtlinien Sanktionscharakter den Mitgliedstaaten hat, wird die horizontale Drittwirkung abgelehnt. Richtlinien mit Doppelwirkung: Eine Richtlinie mit Doppelwirkung eine Partei, hat aber unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter. unmittelbare Anwendbarkeit strittig, da der sein von der Richtlinie Recht vor den nationalen nur durchsetzen kann, wenn ein Dritter dadurch belastet wird. Es geht hier z. um Richtlinien zum Umweltschutz, die einen Anlagenbetreiber bestimmte diesen belastende Genehmigungsvorbehalte aufstellen. Der EuGH bejaht die unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien mit Doppelwirkung, obwohl dadurch auch das von Privatpersonen betroffen wird. In Abgrenzung zur horizontalen Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung Richtlinien zugunsten aber auch zulasten Einzelner oder auf die Rechtsbeziehung Privater dadurch Auswirkung haben, das mitgliedsstaatliches Recht, das den von einer Richtlinie geregelten Sachbereich direkt oder indirekt betrifft, richtlinienkonform auszulegen ist Art. 4 EUV Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung gilt nach Ablauf der Umsetzungspflicht Schadensersatzpflicht bei unterbliebener oder nicht Richtlinienumsetzung MS muss gegen seine Umsetzungspflicht haben Verletzte RL muss bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, das sie muss auf eine Verbesserung seiner Rechtsstellung abzielen Auch wenn die Richtlinie die zwischen Privatpersonen regelt Unmittelbarer Kausalzusammenhang zw. gegen die Umsetzungspflicht und eingetretenem Schaden MS muss gegen die Pflicht zur Richtlinienumsetzung haben Beschluss, Art. 288 IV AEUV Verbindlich diejenigen, die er bezeichnet oder umschreibt Adressaten: MS und auch und juristische Personen Rechtsverbindlichkeit Ist darauf gerichtet, Rechtswirkung zu erzeugen, indem er dem oder den Adressaten Rechte oder Pflichten auferlegt Entweder allgemein verbindlich oder richtet sich an einzelne Personen Es bedarf der Umsetzung des Beschlussinhalts in innerstaatliches Recht, sodass sich der Einzelne Seinem MS grds. Nicht unmittelbar auf den Beschluss berufen kann. Rechtsstaatsprinzip Sind von Unionsorganen beim Erlass der Rechtsakte zu beachten Vertrauensschutz Grundsatz der der Verwaltung Gebot der Rechtssicherheit Widerruf und von Entscheidungen Union besitzt partielle und kann daher mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen Gem. Art. 216 II AEUV verbindlich unmittelbar anwendbar sein Begleitendes Unionsrecht Normen, die in zwischen den MS abgeschlossenen enthalten sind und die Ziele der Union Kein Bestandteil des Unionsrechts Rangordnung innerhalb des Unionsrechts Unionsrecht steht an der Spitze Unionsrecht (d. es muss mit dem Recht vereinbar sein) sind die Unionsorgane verbindlich und alle MS unmittelbar bindend 1. Unionsrecht 2. 3. Unionsrecht Das Parlament, Art. 14 EUV, Art. 223ff. AEUV Setzt sich aus Vertretern der und zusammen und hat insgesamt bis zu 750 Mitglieder des MS sind degressiv proportional von der Anzahl ihrer mindestens aber mit 6 und maximal mit 96 Mitgliedern vertreten D. mit zunehmender wird die Zahl der Sitze eines MS geringer Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl von eine Amtszeit von 5 Jahren MS durch freigestellt, die nationale Sitzvergabe an einzelne Parteien Mindestschwellen festzulegen EP aus seiner eigenen Mitte den und sein Ihr steht das Vertragsverletzungsverfahren zur Art. 258 AEUV den Haushaltsplan aus Wird grds. Zur der vom Rat erlassenen Rechtsakte Art. 291 II AEUV Art. 291 AEUV Mitglieder ihre vielmehr aus, ohne den Weisungen der Mitgliedsstaaten unterworfen zu sein erfolgen mit der Mehrheit der Mitglieder, Art. 250 I AEUV Der Hohe Vertreter der Union und Sicherheitspolitik Art. 18 EUV Sinn und Zweck: Union nach hin sichtbar und transparenter zu machen die Union nach und ist gleichzeitig einer der der Kommission Doppelstellung Zudem nimmt er an den Sitzungen des Rates teil Wird mit qualifizierter Mehrheit und unter Zustimmung des vom rat ernannt, Art. 18 I EUV Der Gerichtshof der Union Rechtskontrolle innerhalb der Union Sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Besteht aus einem Richter je MS und wird von 8 Auf 6 Jahre bestimmt des Gerichts vor allem bei Klagen von und juristischen Personen Rechtssetzung Rechtssetzungskompetenz von Union und MS voneinander abzugrenzen Es gibt die und konkurrierende Kompetenz der Union Prinzip der begrenzten Art. 5 I 1, II EUV Demnach wird die Union der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen alle nicht in den Befugnisse verbleiben bei den MS EU damit nur dann zur Rechtsetzung wenn die eine zum der Unionsorgane enthalten in 2 Gruppen Einige bestimmen welcher Handlungsform des Art. 288 AEUV sich die Unionsorgane zu bedienen haben Andere dem rechtssetzenden Unionsorgan ein Ermessen hinsichtlich der Wahl des Rechtsaktes ein. Das handelnde Organ hat dann Einzelfallentscheidung zu treffen aber ist zu beachten Lehre Der Union stehen ungeachtet des Wortlauts einer all jene Kompetenzen zu, die zur wirksamen und sinnvollen der bereits Befugnis erforderlich sind Vertragsabrundungskompetenz, Art. 352 AEUV Modifizierung des Prinzips der begrenzten Rat kann auf Vorschlag der Kommission einstimmig und nach Zustimmung des Parlaments Vorschriften erlassen, die erforderlich sind, um eines der Ziele der zu verwirklichen, auch wenn in den die erforderliche Befugnis nicht vorgesehen ist Kontrolle der Unionsorgane durch nationalen Parlamente, damit die nicht zur Kompetenz ausartet (Recht zuzuweisen und zu Nur zur Verwirklichung der in den vorgesehenen Ziele Art. 48 EUV Ordentliche Art. 48 II EUV und das vereinfachte Art. 48 VI EUV Ordentliches Kann auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten, des Parlaments oder der Kommission Dem rat erfolgen. Rat die auf eine Verringerung oder Ausdehnung der bestehenden Kompetenzen der Union gerichteten dem rat und informiert die nationalen Parlamente Nach des EP und der Kommission kann der ER mit einfacher Mehrheit die der vorgeschlagenen Dies zur Einberufung eines Konvents, Art. 48 2 EUV, deshalb wird es auch Konventsverfahren genannt Konvente Versammlung von Vertretern der nationalen Parlamente der MS und des EP und der Kommission Vereinfachtes Dient nur zur von Bestimmungen des Dritten Teils der AEUV Art. 48 VI 1 AEUV Rattifizierung des Zustimmungsgesetzes zu einer ordentlichen oder vereinfachten des unionalen sind sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat jeweils Mehrheit erforderlich, Art. 23 I3 i.V. Art. 79 II GG Ewigkeitsklausel bildet Grenze, Art. 79 GG der Union, Art. 2I, 3 AEUV Allein Union ist zur Rechtssetzung befugt MS auf dem Gebiet nicht mehr werden, sie werden dazu oder um Unionsvorschriften Art. 2 I HS 2 AEUV Union kommt ungeteilte, Kompetenz zu zum Abschluss in den Art. 3 II AEUV genannten Ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Art. 289 I AEUV i.V. Art. 294 AEUV Sowohl rat als auch EP gleichsam zustimmen Ohne Zustimmung des Parlaments kann ein Rechtsakt nicht in Kraft treten EP hat nur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auch das Recht, formell und materiell einzubringen Das Verfahren kann bis zu 3 Lesungen umfassen 1. Lesung, Art. 294 II AEUV EP legt Standpunkt fest und diesen dem Rat Dann hat der rat zu entscheiden ob er sich dem Standpunkt oder ob er unterbreiten will Wenn Rat zustimmt, dann ist der Rechtsakt erlassen Wenn muss er einen eigene Standpunkt festlegen und wieder dem EP zur zweiten Lesung 2. Lesung, Art. 294 AEUV 3 Monatige Frist die 2. Lesung, dem Parlament stehen verschiedene Handlungsoptionen zu: Annahme, Ablehnung oder Annahme von erneuten Besonderes Gesetzgebungsverfahren, Art. 289 II AEUV Meistens handelt rat unter Beteiligung des Parlaments Eines der beiden Organe einen Rechtsakt und das andere Organ darf nicht gleichberechtigt am Erlass mitwirken Wenn die es vorschreibt Wir durch Vorschlag der Kommission eingeleitet Rat ob in der eine des EP vorgeschrieben ist Abschluss durch die EU Unionsorgane und MS verbindlich, Art. 216 II, 218 AEUV Art. 218 AEUV stellt besondere Verfahrensregeln auf Union kommt zu, im Bereich der vertraglichen mit Drittstaaten zu Vollzug des Unionsrechts Wird durch Unionsorgane selbst oder durch die MS vollzogen Unionseigener Vollzug Innerhalb des unionseigenen Vollzugs kann man unterscheiden zwischen unionsintern und unionsextern Unionsintern im Bereich der Personalangelegenheiten, Haushaltsvollzug und der inneren Organisation Mitgliedsstaatlicher Vollzug Verpflichtung zum Vollzug des Unionsrechts ergibt sich aus Art. 4 EUV Es ist zu unterscheiden zwischen unmittelbarem und mittelbarem Vollzug Unmittelbarer: wenn nationale unmittelbar anwendbares Unionsrecht anwenden und vollziehen. Erlass eines Verwaltungsaktes der seine Grundlage in einer Unionsverordnung findet Mittelbarer: Unionsrecht nicht unmittelbar anwendbar und muss erst durch mitgliedsstaatliche Gesetze in innerstaatliches recht umgesetzt werden. Hauptfall: Richtlinien der Union Unionsrecht zum Mitgliedsstaatlichen Recht A) des Unionsrechts und seine unmittelbare Anwendbarkeit EU ist eine suprationale zwischenstaatliche Einrichtung, deren Rechtsakte eine eigene Rechtsordnung darstellen Mit dem Unionsrecht eine Rechtsordnung den nationalen Rechtsordnungen der MS gebildet Unionsrecht kann unmittelbar anwendbar sein und die Einzelnen Rechte und Pflichten Diese unmittelbare Anwendbarkeit stellt eine Durchbrechung der klassischen Vorstellung von der der Staaten zum Erlass verbindlichen Rechts in ihrem Hoheitsgebiet dar Hinsichtlich der dogmatischen der Geltung und der unmittelbaren Anwendbarkeit des Unionsrechts bestehen unterschiedliche Auffassungen EuGH: entnimmt die Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit dem Unionsrecht selbst, da es eine darstellt, deren Rechtssubjekte nicht nur die MS, sondern auch deren sind BVerfG: verbindet den Geltungsgrund und die unmittelbare Anwendbarkeit der Unionsrechts mit dem innerstaatlichen Rechtsanwendungsbefehl der Zustimmungsgesetze zu den Soweit eine Norm unmittelbar anwendbar ist, muss sie von allen Gewalt als unmittelbar geltendes Recht beachtet und auch angewendet werden B) Kollision zwischen Unionsrecht und mitgliedsstaatlichem Recht Wegen der der Rechtsordnungen entstehen Schwierigkeiten, wenn unmittelbar anwendbare Bestimmungen des Unionsrechts inhaltlich mit einer Norm des innerstaatlichen Rechts in Widerspruch steht Eine der Rechtsordnungen muss Vorrang haben EuGH: geht in Rechtsprechung vom Vorrang des Unionsrechts vor jeder innerstaatlichen Rechtsnorm aus absoluter Vorrang des Unionsrechts mit der der der Unionsrechtsordnung sowie der Notwendigkeit der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts in allen MS Nationale Rechtsvorschriften sind unanwendbar, wenn sie im Einzelfall einer unmittelbaren Bestimmung des Unionsrechts entgegensteht. Sie sind jedoch nicht nichtig Geltungsvorrang: die entgegenstehende niederrangige Norm ist nichtig Anwendungsvorrang deren Geltung Wichtige Konsequenz, dass die Unionsrechts nicht auf dessen Vereinbarkeit mit innerstaatlichem Recht ankommt. kann immer nur die Norm sein wird. Hierdurch soll die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und eine Ungleichbehandlung der Betroffenen vermieden werden Effizienzgebot: Die Anwendung nationalen Rechts darf die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht dahingehend dass dessen Verwirklichung erschwert oder praktisch wird Haftung der Mitgliedsstaaten MS sind zum Ersatz der verpflichtet, die den Einzelnen durch zurechenbare gegen das Unionsrecht entstanden sind Voraussetzungen von Art des zugrunde liegenden ab Allgemeine Haftungsvoraussetzungen: Die verletzte Unionsrechtsnorm muss bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, die hinreichend bestimmbar sind Es muss ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem und dem bei dem Einzelnen eingetretenen Schaden bestehen Das innerstaatliche Organ muss das und gegen die Unionsrechtsnorm haben Einzelne Arten von Legislatives Unrecht Art. 340 II AEUV Haftung ist nur dann geboten, wenn der ist Die Unionsrechtsnorm, gegen die wurde, muss den Einzelnen hinreichend bestimmbare Rechte verliehen haben Und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen und dem bei dem Einzelnen eingetretene Schaden bestehen Administratives Unrecht Wenn die das Unionsrecht falsch auslegt und oder falsch anwendet, die unmittelbare Anwendbarkeit einer Richtlinie nicht beachtet oder ihrer Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung und Anwendung mitgliedsstaatlichen Rechts nicht nachkommt Haftung der MS nur geboten, wenn der qualifiziert Judikatives Unrecht Bei der des hinreichend qualifizierten ein strengerer anzulegen

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Europarecht
Aufgaben und Ziele der EU
Art. 3-6 EUV Aufgaben und Ziele
Verwirklichung des Binnenmarktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion Art. 3
EUV
Durchführung der in II-V genannten Grundsätze und Politikbereiche
Begriff Binnenmarkt Art. 26 II AEUV
Wirtschaftliche Integration der MS erfolgt durch Beseitigung zwischenstaatlicher
Hindernisse im Bereich des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und
Kapitalverkehrs
Durch Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Wirtschaftspolitiken eine gemeinsame
Wirtschaftspolitik eingeführt werden, Art. 3 II EUV -> Art. 67ff. AEUV
Supranationalität der EU
= Recht einer internationalen Organisation, autonom von der Willensbildung in den
MS in bestimmten übertragenen Bereichen für diese verbindliche Rechtsregeln
selbstständig zu erlassen
Üben selbstständige und unabhängige öffentliche Gewalt aus
MS der EU haben in ihre Hoheitsgewalt fallende Zuständigkeiten auf die EU zu deren
selbstständiger Wahrnehmung übertragen
Voraussetzung, dass sie Gesetzgebungsorgane der Union Rechtsakte erlassen
könne, Art. 288 ff AEUV
Verordnungen Art. 288 II AEUV, ohne vorherige Umsetzung durch MS in deren
Hoheitsbereich verbindlich wirken, sodass sie von den Gerichten und der Verwaltung
als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden sind
Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU nach Art. 23 GG
Dabei handelt es sich um einen „Ausübungsverzicht“ mit der Folge, dass die
Hoheitsrechte als solche bei der Bundesrepublik verbleiben, ihre Ausübung jedoch
durch die EU erfolgt
Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU erfolgt durch einfaches Bundesgesetz,
das jedoch stets der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Art. 23 I 2 GG
Art. 23 I GG verleiht dem Bund auch die Kompetenz, Hoheitsrechte der Länder auf
die EU zu übertragen
An Grenzen des Art. 79 III GG gebunden
„Änderungen der vertraglichen Grundlagen “ de EU zielt auf Vertragsveränderungen
nach Art. 48 EUV ab
Evolutionsklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die in einem abgekürzten
verfahren eine Ergänzung des Unionsrechts durch einstimmigen Ratsbeschluss mit
anschließender Annahme durch die MS nach deren verfassungsrechtlichen
Bestimmungen vorsehen
Demokratieprinzip: Bundestag müssen hinreichende Gesetzgebungsrechte verbleiben