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Vorsatzarten - 1. Semester
Kurs: Strafrecht I (10.131)
58 Dokumente
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Universität: Universität Osnabrück
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Vorsatzarten
Dolus Directus 1. Grades
> Absicht
Dolus Directus 2. Grades
> Direkter Vorsatz
Dolus eventualis
> Bedingter Vorsatz
•Gesteigerte Form des direkten
Vorsatzes "
•Voluntatives Element steht im
Mittelpunkt "
•Täter sieht Erfolg als möglich
voraus"
•Ein sicheres Wissen ist
möglich, aber nicht erforderlich
•Täter sieht es als sicher voraus,
dass sein Handeln zur
Verwirklichung des
gesetzlichen Tatbestands führt"
•Wissenselement dominierend
•Täter sieht
Tatbestandsverwirklichung
weder als sicher voraus, noch
erstrebt er sie unbedingt "
•Täter muss den Eintritt des
tatbestandlichen Erfolgs
zumindest für möglich halten.
Beispiel: M will seinen
Nebenbuhler O töten. Er mischt
daher Gift in O’s Medikamente.
Allerdings weiß er nicht, ob O
dieses Medikament noch zu sich
nimmt.
Beispiel: T zündet seine Scheune
an, um in den Genuss der
Versicherungssumme zu
gelangen. T weiß, dass der
Landstreicher O häufig in der
Scheune übernachtet. Auch an
diesem Abend hat er O
hineingehen sehen. O verbrennt.
Formulierung im Gutachten:
Hier hat sich T nach § 212 I StGB
strafbar gemacht. Er handelte mit
direktem Vorsatz, da er wusste,
dass sich O in der Scheune
aufhielt. In diesem Fall kommt es
T zwar nur auf die
Versicherungssumme an. Die
Tötung des O mag ihm
gleichgültig oder gar unerwünscht
sein. Entscheidend ist jedoch sein
sicheres Wissen.