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Pdf mit Prüfungsfragen zum Kurs Arbeitschutz

Pdf mit Prüfungsfragen zum Kurs Arbeitschutz
Akademisches Jahr: 2017/2018
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Arbeitssicherheit

1) Was ist eine Berufsgenossenschaft? Wie heißt das zugehörige Gesetz? Welche

Aufgaben und Leistungen haben Berufsgenossenschaften vorrangig zu erfüllen?  BG sind Träger der gesetzl. Unfallversicherung und somit Bestandteil des Sozialversicherungssystems: Im Kern ist die BG eine Unfallversicherung (Körperschaft des öffentl. Rechts) für alle Arbeitnehmer durch Sozialversicherungsgesetz sind Betrieb und AN versichert gg: -Arbeitsunfälle -Wegeunfälle -Berufskrankheiten Neben diesen Versicherungsfällen nimmt BG auch folgendes wahr:  Aufgaben: Prävention: -Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten -Schulung und Beratung

Rehabilitation: -Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herstellen -Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln -Berufshilfe  Leistungen: -Heilbehandlung -Berufshilfe (Übergangsgeld) -Entschädigung z. Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen (Hinterbliebenenrente, Verletztenrente, Berufshilfe (Übergangsgeld))

2) Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften haben, auch wenn es nicht zum Unfall kommt? (z. ungesichert, noch nicht abgerutscht, aber die Aufsichtsperson hat es gesehen)

 Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften und Anordnungen sanktioniert wird der, der seinen Aufgaben nicht gerecht geworden ist (Bußgeld)  Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung wegen Vertragsverletzung)  Einstellung von Bauarbeiten, Baustellenstillegung

3) Nennen Sie 4 typische Gefährdungen, sowie zugehörige Schutzmaßnahmen im konventionellen Tunnelbau, im Bagger-Sprengvortrieb, bei der Spritzbetonbauweise  Konventioneller Tunnelbau: -Schuttern: An- und Überfahren -Baumaschinen & FahrzeugeDieselmotoren (Belüftung, Rußpartikelfilter) -Sprengung -herabfallende Gesteinsbrocken -Brandgefahr: ausreichende Belüftung, dass keine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann -Luftzusammensetzung  Belüftung -Staub, Schadstoffe  Belüftung -Gefahren beim Ein- und Ausschleusen -Unzureichende Beleuchtung: mangelnde Sicht für gute Lichtverhältnisse sorgen  Rückwärtsfahren vermeiden, Kamera- und Monitorsysteme, akustische Warnsysteme  Bagger mit Sprengvortrieb: Sprengschwaden enthalten toxische Bestandteile  Vor dem Einsatz von Sprengstoffen ist zu prüfen, ob Sprengstoffe mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko in Bezug auf die Sprengschwaden einsetzbar sind  Schwadencontainer (Bunker in den alle gehen bei Sprengung)  Spritzbetonbauweise: Gefährdung durch Spritzbetonstäube  Einhaltung der Staubgrenzwerte (Nassspritzverfahren)  alkalfreie Erstarrungsbeschleuniger  weitere: Baumaschinen und Fahrzeuge: Dieselmotoren  Belüftung, Rußpartikelfilter

4) Was versteht man unter dem Substitutionsgebot? (Was ist eine Substitutionsprüfung?)  Die Gefahrstoffverordnung verlangt prinzipiell und definitiv Substitution, d. den Ersatz gefährlicher durch weniger gefährliche Stoffe  Bsp.: Beim Nassspritzbeton durch alkaliarmen Spritzbetonbeschleuniger  Bsp.: Mörtel -> Zement hat Promat als Bestandteil (Hautallergien, Maurerkrätze) -> durch promatarmen Zement ersetzen  Bsp.: Im Tunnel beim Einbau von Asphaltbelag -> Normalwalzasphalt wird mit 160 – 180 °C eingebaut und hat hohe Bitumendampfemission -> Niedertemperaturasphalt kann bereits bei 130 °C eingebaut werden = nur geringere Belastung durch Bitumendampfemission

5) In welcher Form müssen Mitarbeiter auf Gefahren hingewiesen werden, bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?  Durch Betriebsanweisung ist an geeigneter Stelle im Betrieb den Mitarbeitern bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die auftretende Gefahr in einer für Beschäftige verständlichen Form und Sprache darzulegen  Arbeitsanweisungen für zusätzlich zu beachtende Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit besonderen Gefährdungen (Arbeiten in Schächten, Stollen)  Erlaubnisscheine bei Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen Und Öffnen von gasführenden Leitungen 6) Welche elektrische Schutzeinrichtung wird bei Wechselstrom 400V/32A auf Baustellen gefordert?

 SiGe-Plan ausarbeiten  Unterlage für die spätere Wartung  Ggf. Vorankündigung an die StAfA (staatl. Amt für Arbeitsschutz)  Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz

13) Wann wird ein Arbeits- & Sicherheitsplan benötigt?  Wenn Beschäftige mehrerer Arbeitgeber und/oder Vorankündigung erforderlich ist (Vorankündigung erforderlich, wenn Baustelle zB länger wie 30 Tage dauert)  Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber und besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II der Baustellen VO (z. Baugruben > 5m tief, Absturzhöhe > 7m oder Arbeiten in der Nähe (5m) von Hochspannungsleitungen, Sprengarbeiten)

14) Nennen Sie 4 anerkannte (häufige) Berufskrankheiten im Bauwesen  Lärmschwerhörigkeit  Hautkrankheiten: Allergien (Maurerkrätze)  Lungenerkrankungen (z. Silikose u. Asbestose durch Quarz u. Asbest)  Einwirkungen durch Vibration (Durchblutung und Nerven werden gestört, Gelenke werden beschädigt)  Mechanische Einwirkungen

15) Mit welcher Ausbildung hat sich ein Mitarbeiter zum Ersthelfer qualifiziert?  Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden) und Erste-Hilfe-Fortbildung ( Doppelstunden)

16) Wie viele Ersthelfer müssen in einem Betrieb mit 104 B. min zur Verfügung stehen?  Ab 21 Beschäftigten: Je 10 % der Beschäftigten  10,4 = 11 Ersthelfer (2-20 Beschäftigte  1 Ersthelfer)

17) Der AG hat Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitzuhalten. Was muss auf einer Baustelle bei bis zu 5 B vorhanden sein?  1 bis 10 Beschäftigte  1 kleiner Verbandskasten  (11-50 Beschäftigte  1 großer Verbandskasten)  (Ab 51 für je weitere 50  1 großer Verbandskasten)  (ab 21 B  Krankentrage, ab 51 B  Sanitätsraum)

18) Worauf beruht die Löschwirkung eines Pulverlöschers?  Löschpulver geht mit den Zwischenprodukten der Reaktion eine chemische Bindung ein. (Antikatalytischer Löscheffekt  Inhibition) Diese werden damit dem weiteren Reaktionsgeschehen entzogen. Die Kettenreaktion der Verbrennung bricht schlagartig ab.

19) Nach welchen Kriterien ist die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher zu bemessen?  Mindestens 1 pro Stockwerk  Feuerlöscher entsprechend der Brandgefährdung und Betriebs- und Baustellengröße

20) Was tun sie bei Arbeiten auf einem bauseits gestellten Gerüst, wenn Mängel, wie z. fehlende Verankerungen, ungenügender Seitenschutz oder nicht ausreichend ausgelegter Gerüstbelege festgestellt werden?  Gerüst nicht benutzen! Mängel der Aufsichtsbehörde melden  Der Gerüstbauer muss die Mängel beheben

21) Max Grabentiefe gemäß Din 4124, bei senkrechter Ausschachtung ohne Abstützung (insbesondere wenn Beschäftigte in diesem Bereich sind):  Bis 1,25 m zulässig, wenn: -Fahrzeuge und Baumaschinen die zulässigen Abstände zur Böschungskante einhalten -keine besonderen Einflüsse vorliegen (z. B. Störungen des Bodengefüges) -keine baulichen Anlagen gefährdet werden

22) Ab welcher Arbeitsplatzhöhe wird bei Arbeitsgerüsten eine Absturzsicherung gefordert? Wenn Absturzhöhe ≥ 2m ist

23) Rechtshierarchie im dualen Arbeitsschutzsystem in Deutschland

  1. staatliche Aufsichtsbehörde: -Gesetze -Verordnungen -technische Regeln

  2. Autonome Rechtsprechung der Berufsgenossenschaften: -Unfallverhütungsvorschriften der BGV -BGR (Berufsgenossenschaftliche Regeln) -BGI (Berufsgenossenschaftliche Informationen) -BGG (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze)

24) Durch welches Instrument bestätigt der Hersteller einer Maschine europaweit, dass er den Normen und der Maschinenverordnung bei seinem Produkt gerecht geworden ist?  Durch CE-Zeichen = Konformitätserklärung. Damit wird bestätigt, dass entsprechende Normen und Mindestanforderungen eingehalten wurden CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, gefährliche Maschinen müssen zusätzlich Baumusterprüfung bestehen

25) Welche Voraussetzungen sind beim Inverkehrbingen von verwendungsfertigen Maschinen durch den Hersteller zu beachten?  CE-Zeichen mit Konformitätserklärung  Betriebsanleitung  Technische Dokumentation  Baumusterprüfung bei gefährlichen Maschinen

31) Was versteht man unter einer Schutzmaßnahmenhierarchie (in dem ArbSchG beschrieben)? (Gefährdung = räumliches und zeitliches Zusammentreffen von Mensch und Gefahr) 1. Gefahrenquelle vermeiden / beseitigen (höchste Priorität) (Substitution) 2. Sicherheitstechnische Maßnahme (Um den Dieselmotoremissionen zu entgehen  Elektromotor) 3. Organisatorische Maßnahmen (Während des Schutterbetriebes darf keiner fußläufig unterwegs sein) 4. Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (Gasmaske -> kann Leckagen haben) 5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahem (Luftanhalten, in der Zeit, wenn der Bagger vorbeifährt)

31) Was ist die S-T-O-P-Maßnahmenhierarchie? Substitution vor Technischen Maßnahmen vor Organisatorischen Maßnahmen vor Personellen Maßnahmen

32) Was ist Verantwortung?  Aufgaben begründen Pflichten, daraus entsteht der Zwang zur Pflichterfüllung

32) Was ist Haftung?  Haftung nennt man das Einstehen für die Nichterfüllung der übernommenen Aufgabe

33) Welche Rechtsgebiete spielen eine Rolle, wenn es zum Unfall kam?  Strafrecht wegen fahrlässiger Körperverletzung  Zivilrechtliche Haftung  Schadensersatzregulierung, schadensersatzrechtliche Haftung ist abgelöst durch die Unfallversicherung (Körperschaden, Arztkosten)  Unfallversicherung kann den Schuldigen in Regress nehmen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Strafrechtlich wird man schon bei Fahrlässigkeit sanktioniert)

34) Erste Hilfe  Jeder Unternehmer muss für seinen Betrieb Ersthelfer haben (mit Grundausbildung über 16 Stunden und dann alle 2 Jahre Fortbildung über 8 Stunden)  2-20 Beschäftigte: Mindestens einen Ersthelfer  Ab 21: immer 10 % der Beschäftigten  Von der Anzahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit der BG unter Berücksichtigung des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden  Unternehmer können sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen, Ersthelfer müssen im Unternehmen beschäftigt sein

34) Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Sanitätsraum, wann einen Betriebssanitäter?  ab 51 MA  Sanitätsraum  ab 101 MA  Betriebssanitäter  MA = alle auf der Baustelle Beschäftigten (Auch Subs)

35) erforderliche Absturzsicherung

 Bei Allgemeinen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ist Absturzsicherung bei Absturzhöhe ≥ 2 m notwendig  Erforderliche Absturzsicherung bereits bei Absturzhöhe von: ..: an/über Wasser, an Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen, Vertiefungen ..: Bedienarbeitsplätze, freiliegende Treppenläufen, Wandöffnungen ..: alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege (zb Deckenöffnungen)  Verzicht möglich: wenn 2m von Absturzkante entfernt ( außerhalb Gefahrenbereich Absturz). Auf Dach: Neigung ≤ 22,5° wenn Absturzhöhe max. 3m

Baugruben / Gräben / Verschüttet werden 36) Welche Bodenarten gibt es?  Nicht bindiger Boden (Sand, Kies): Gewichtsanteil Feinkorn ≤ 15 %  Bindiger Boden (Ton, Lehm, Mergel): Gewichtsanteil Feinkorn > 15 % Konsistenz nach DIN 4022: - Weicher bindiger Boden (leicht knetbar) - Steifer bindiger Boden (schwer knetbar, noch ausrollbar) - Halbfester bindiger Boden (bröckelt beim Ausrollen)  Fels

37) In steifen oder halbfesten bindigen Boden soll eine 7m tiefe Baugrube mit abgeböschten Wänden ausgehoben werden. Welcher Böschungswinkel?  Böschungswinkel ergibt sich bei Normabweichung nach dem Sicherheitsnachweis  Berechnung des Erddruckes nach Bodenwerte: Scherfestigkeit, Kohäsion, Reibungswinkel gehen mit ein  Mindestens steifer bindiger Boden: ß < 60°  B = 0,6 x T  ausrechnen; hier B = 0,6 * 7 = 4,2 m

38) Maximaler Böschungswinkel steifer bindiger Boden + maximale Tiefe?  zB Lehm, Ton, Mergel etc.  ß ≤ 60°; (1 : 0,58)=(1 : 0,6)  Norm deckt bis zu 5 m Tiefe ab (danach rechnerischer Nachweis)

-Nichtbindiger oder weicher bindiger Boden  zB Sand, Kies, Gesteinsschotter, Weicher Ton etc.  ß ≤ 45°; (1:1)

-Bei Fels?

 Gefahrstoffverordnung enthält Informationen über am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe und Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition  Es muss immer geprüft werden, ob Substitution möglich ist, wenn ein Gefahrstoff vorliegt

46) Motive Hauptgründe für Arbeits- und Gesundheitsschutz?  Humanitäre Gründe (Beschäftigte frei von Unfällen und Krankheiten)  Wirtschaftliche Gründe (reibungsloser Ablauf, keine Verzögerung)  Rechtliche Gründe (jeder Mitarbeiter hat Rechte und Pflichten -> Verantwortung) ->Vermeidung / Prävention von Unfällen

47) Welche Akteure sind beim Arbeitsschutz tätig? Wer steht in der Verantwortungshierarchie? Wer ist beratend tätig? (Differenzierung innerbetriebliche und außerbetriebliche Akteure)

48) Nennen Sie einige Gefahrenstoffe: -Asbest -Quartz -Silikose -Säure/Lauge -Benzol -Lösemittel -Isocyanate

49) Nennen Sie die versicherten Bereiche / Tätigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung: -Arbeitsunfall -Berufskrankheit -Wegeunfall (nicht versichert: Trunkenheit, Vorsatz, Umweg)

50) Welche Gefährdungsfaktoren gibt es?

-mechanische Faktoren (Absturz) -elektrische Faktoren (Strom) -thermische Faktoren -chemische (Gefahrstoffe) -Brand und Explosion (Verpuffung von Gas) -biologische (Mikroorganismen) -psychische

51) Gefahrenpräventionsmaßnahmen / Maßnahmenhierarchie (am Bsp. Lärm) (Maßnahmenreichweite aber auch Realisationsschwierigkeit abnehmend gemäß Reihenfolge)

  1. Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren  Lärmbekämpfung an der Quelle
  2. Sicherheitstechnische Maßnahmen  Einschränkung der Schallausbreitung
  3. Organisatorische Maßnahmen  Expositionszeit verringern
  4. Nutzung persönlicher Schutzausrüstung  Individueller Gehörschutz (PSA)
  5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen

52) Geben Sie die Definition für mechanische Gefährdungsfaktoren: Gefährdungsfaktoren, die durch das Freiwerden von mechanischer Energie entstehen sowie Gefährdungsfaktoren aus dem breiten Spektrum möglicher Unfälle beim unkontrollierten Zusammentreffen von Mensch und Maschine/Tätigkeit

53) Abstand Gerüst zu anderen tragfähigen Flächen: ≤ 30 cm keine Absturzsicherung erforderlich

54) Nennen Sie die Ausnahme bis zu welcher Höher eine Leiter als Verkehrsweg benutzt werden darf: Bis zu 5m

55) Aufgabe geg.: m=80 kg; h=10 m; ges.: V=? (m/s) - E=mgh = m9,81m/s²h - Ekin = 0,5mv² - E=Ekin -> mgh=0,5mv² - V=Wurzel(2gh)

  • V=Wurzel(29,8110) = 14m/s = 50,4km/h

56) Nennen Sie die wesentlichen Aufgaben des Bauherren – SiGeKo: -Während der Planung der Ausführung: 1. Si-Ge-Belange zwischen allen Beteiligten koordinieren 2. Si-Ge-Plan ausarbeiten 3. Unterlage für die spätere Wartung, Instandhaltung und den Betrieb der baulichen Anlage erstellen

-Während der Ausführungsphase 1. Koordination (die Anwendung der allgemeinen Grundsätze gem. §4 ArbSchG) 2. Einhaltung der BaustellV kontrollieren 3. Hinwirken auf die Berücksichtigung und Einhaltung des Si-Ge-Plans (ggf. Anpassung) 4. Zusammenarbeit der AG (Mitarbeiter) organisieren 5. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren

57) Aufgaben des SiGeKo: -Beraten, Überwachen, Schulen

58) Grenzwerte aus LärmVibrations ArbSchV:

  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Baustellenverordnung (Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen)
  • Betriebssicherheitsverordnung (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
  • Arbeitsstättenverordnung (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
  • Gefahrstoffverordnung (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
  • PSA-Benutzungsverordnung (Anforderungen an PSA)

RAB = Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)

61) Wesentlicher Inhalt ArbSchG: -Allgemeine Vorschriften -Pflichten des Arbeitgebers -Pflichten und Rechte der Beschäftigten -Verordnungsermächtigungen -Schulungsvorschriften -Der AG ist für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich -Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen müssen verhütet werden  Prävention -Arbeits- und Gesundheitsschutz soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Betrieb sein, eingebunden in alle Prozesse -Arbeitsbedingungen sollen nach festen Grundprinzipien gestaltet und regelmäßig beurteilt werden -Diese Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren -Beschäftigte sollen über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen werden und haben Pflichten der Mitwirkung -Sie haben Rechte wie das Recht einer arbeitsmedizinischen Versorgung

62) Gewicht von Boden? 1,5 – 1,8 t/m³

63) Welche Schutzmaßnahmen für Erddruckkräfte gibt es? -Böschungen -Verbauarten (Spundwand, Trägerbohlwand, Schlitzwände...)

64) Stellen Sie die DIN 4124 Normkonforme Ausführung einer Baugrube mit 1,75 m Tiefe dar:

Zulässig wenn: -nur in mindestens steifen, bindigen Böden -Fahrzeuge und Baumaschinen die zulässigen Abstände zur Böschungskante einhalten -keine besonderen Einflüsse vorliegen -keine baulichen Anlagen gefährdet werden -die Geländeoberfläche nicht steiler als 1:10 ansteigt Zusatz: Baugruben und Gräben bis 1,25 m Tiefe:

65) Schädigung des Gehörs ist abhhängig von

  • Schalldruck [N/m²] (empfundene Lautstärke, Schallwellen = Druckwellen)
  • Schallintensität [W/m²] (ankommende Schallleistung)
  • Einwirkungsdauer

66) 4 Hauptgefährdungen im Baubetrieb:

  1. Absturz von Personen
  2. An- und Überfahren werden
  3. Umstürzende und herunterstürzenden Bauteile, umstürzende Gerüstkonstruktionen
  4. Verschüttet werden durch abrutschende Erdmassen

Weitere eventuell wichtige Punkte:

Arbeitsschutzgesetz ArbSchG: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Grundlage Gefährdungsbeurteilung) Allgemeine Grundsätze nach § 4: 1. Gefährdungen vermeiden (möglichst gering halten) 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen 3. Berücksichtigung des Stands der Technik 4. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen 5. Schutzbedürftige Gruppen berücksichtigen 6. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen

Schwerpunkte / Ursachen von Unfällen: -Mittelschwere, schwere bis tödliche Verletzungen -Absturz von Personen -Einsturz ungesicherte Erdwände -Angefahren/Überfahren im Gefahrenbereich von Maschinen/Fahrzeugen im öffentl. Verkehr -Umsturz/Einsturz von Hilfskonstruktionen, Fertigteilen und Baumaschinen -Herunterfallen von Teilen aufgrund falschem Hebezeug und Anschlagmittel -Quetschungen und Abtrennungen von Körperteilen an Maschinen -Leichte Verletzungen -Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle -Augenverletzung durch Fremdkörper und Verblitzungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – Fristen -Beginn der Erstellung des SiGe-Plans mit Beginn der Planung der Ausführungsphase

  • zu jeder Zeit sicher begehbar
  • möglichst getrennt von Verkehrswegen für Fahrzeuge

Sicherung von Leitern -lastverteilende Unterlage -rutschsichere Fußausbildung -Holmverlängerung -Widerlager am Leiterfuß und Fußverbreiterung -Anstellwinkel 65°-75°; Standplatz nicht höher als 7 m

Rechtsgrundlagen Gerüste -Arbeitsschutzgesetz -Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) -Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung (DGUV)

Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe: -Schwermetalle -Quecksilber -Dioxin -Mikroorganismen -Dieselmotorenemissionen -Chlorierte KW -Asbest Gesundheitliches Risiko

Regeln für die Sicherheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen: Arbeiten müssen nach BGR 128 (TRGS 524) ausgeführt werden Arbeits- und Sicherheitsplan muss durch Fachmann erstellt werden

Sanktionen wegen Rechtsverletzung:

  • Strafrecht: z. B. Geldstrafe wegen Körperverletzung
  • Zivilrecht: z. B. Schadensersatz wegen Sachschaden
  • Ordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeld wegen Nichteinhaltung von UVV
  • Arbeitsrecht: Abmahnung, Kündigung wegen Nichteinhaltens vertraglicher Pflichten

Anforderungen Kabeltrommel -GS geprüft -Spritzwasserschutz -aus Isolierstoff -Thermoschutz

Spezielle Gefahren in Druckluft -Barotrauma -N2-Aufsättigung -Stickstoffnarkose -Brandgefahr, da erhöhter O2-Partialdruck

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Prüfungsfragen Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
1) Was ist eine Berufsgenossenschaft? Wie heißt das zugehörige Gesetz? Welche
Aufgaben und Leistungen haben Berufsgenossenschaften vorrangig zu erfüllen?
BG sind Träger der gesetzl. Unfallversicherung und somit Bestandteil des
Sozialversicherungssystems:
Im Kern ist die BG eine Unfallversicherung (Körperschaft des öffentl. Rechts) für
alle Arbeitnehmer
durch Sozialversicherungsgesetz sind Betrieb und AN versichert gg:
-Arbeitsunfälle
-Wegeunfälle
-Berufskrankheiten
Neben diesen Versicherungsfällen nimmt BG auch folgendes wahr:
Aufgaben:
Prävention:
-Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
verhüten
-Schulung und Beratung
Rehabilitation:
-Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herstellen
-Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln
-Berufshilfe
Leistungen:
-Heilbehandlung
-Berufshilfe (Übergangsgeld)
-Entschädigung
z.B. Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen (Hinterbliebenenrente,
Verletztenrente, Berufshilfe (Übergangsgeld))
2) Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften haben,
auch wenn es nicht zum Unfall kommt?
(z.B. ungesichert, noch nicht abgerutscht, aber die Aufsichtsperson hat es gesehen)
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstoß gegen
Unfallverhütungsvorschriften und Anordnungen
sanktioniert wird der, der seinen Aufgaben nicht gerecht geworden ist (Bußgeld)
Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung wegen
Vertragsverletzung)
Einstellung von Bauarbeiten, Baustellenstillegung
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