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VL 4 - Durkheim Zusammenfassung
Kurs: Grundzüge der Soziologie II (14302596)
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Universität: Universität Trier
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VL 4: Émile Durkheim
Grundzüge von Durkheims soziologischer Konzeption
„Zweifellos spielt das Individuum bei [der] Genese [der Gesellschaft] eine Rolle. Damit aber
ein soziologischer Tatbestand vorliege, müssen mindestens einige Individuen ihre Tätigkeit
vereinigt haben, und aus dieser Verbindung muss ein neues Produkthervorgegangen sein. Da
diese Synthese außerhalb eines jeden von uns ... stattfindet, so führt sie notwendig zu dem
Ergebnis, außerhalb unseres Bewusstseins gewisse Arten des Handelns und gewisse Urteile
auszulösen und zu fixieren, die von jedem Einzelwillen für sich genommen unabhängig
sind.“
„Unser Grundprinzip [ist also] die objektive Realität der sozialen Phänomene.“
Kollektivbewusstsein:
Alle kulturellen, sozialen und moralischen Gewohnheiten, Überzeugungen und Bräuche
(1901: 99), die „Typen des Verhaltens und des Denkens“ (1895: 106), die in einer
Gesellschaft wirksamen „Glaubensvorstellungen“ und die durch sie „festgesetzten
Verhaltensweisen“ (1901: 100), also „die Gesamtheit der gemeinsamen religiösen
Überzeugungen und Gefühle im Durchschnitt der Mitgliedereiner bestimmten Gesellschaf“
(1893: 128)
„[Und diese] Glaubensvorstellungen und durch die Gesellschaft festgesetzten
Verhaltensweisen [kann man, so Durkheim] Institutionennennen; die Soziologiekann also
definiert werden als die Wissenschaf von den Institutionen, deren Entstehung und
Wirkungsart. ... Unser Grundprinzip [ist also] die objektive Realität der sozialen Phänomene.“
(1895: 111)
Sozialtheoretische Dimension des Werkes:
- Methodologischer Holismus (Realität sui generis)
- Gesellschaftlichkeit wird durch Institutionen (Kollektivbewusstsein, Moral) gebildet
(konstituiert)
- Integration qua Kollektivbewusstsein
Gesellschafstheoretische Dimension des Werkes:
- Gesellschaften zeigen im historischen Prozess unterschiedliche Ausprägungen von
Institutionen und des Kollektivbewusstseins und somit von Integrationsformen
Methodologische und methodische Grundlegung
„Was ist ein soziologischer Tatbestand?“ – Methodologische Prinzipien der Soziologie
„Das Gebiet der Soziologie ... umfasst nur eine begrenzte Gruppe von Erscheinungen. Ein
soziales Phänomen ist an der äußerlich verbindlichen Macht zu erkennen, die es über die
Einzelnen ausübt oder auszuüben imstande ist; und das Vorhandensein dieser Macht zeigt
sich wiederum an entweder durch das Dasein einer bestimmten Sanktion[deshalb in der
Arbeitsteilung Analyse über das Recht] oder durch den Widerstand, den das Phänomen
jedem Beginnen des Einzelnen entgegensetzt, das ihn zu verletzen geeignet ist.“
Institution:
„Ein soziologischer Tatbestand ist jede mehr oder minder festgelegte Art des Handelns, die
die Fähigkeit besitzt, auf den Einzelnen einen äußeren Zwang auszuüben; oder auch, die im