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Hausarbeit Medizinrecht im Nationalsozialismus

Das war meine Hausarbeit die ich für die Fachprüfung geschrieben habe...
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Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte (133.456)

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Akademisches Jahr: 2020/2021
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INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis 2

I. VORWORT 3

II. EUTHANASIE 5

A. Begriff Definition 5

B. Arten der Sterbehilfe 5

1. Sterbehilfe ohne lebensverkürzende Wirkung 5

2. Aktive direkte Sterbehilfe 5

3. Aktive indirekte Sterbehilfe 5

4. Passive Sterbehilfe 6

III. EUTHANASIE ZUR NS- ZEIT IN WIEN 7

A. Ideologische Hintergründe 7

B. Die „rechtlichen“ Grundlagen des systematischen Massenmordes 8

1. Die „legale“ Basis 8

2. Die Ermächtigung 1939 8

3. Der geheime Runderlass 9

4. Die Aktion T4 9

C. Die verschiedenen Formen der systematischen Ermordung 10

D. Die Totenscheine 11

E. Der Widerruf des „Euthanasie“- Befehls 1941 11

F. Der Leidensweg von Rosa Schilling 11

IV. NS- EUTHANASIE IN WIEN NACH 1945 13

A. Die Nürnberger Ärzteprozesse 13

B. Spätere Verfahren 14

Literaturverzeichnis 15

Abkürzungsverzeichnis

  • gem Gemäß
  • StGB. Strafgesetzbuch

Angeklagten entscheiden. Im Zuge dessen machte ich mir einige Gedanken über die Euthanasie, welche rechtlichen Folgen die Legalisierung in Österreich mit sich ziehen würde und inwiefern diese Missbraucht werden könnte. Als sich im Anschluss des Schauprozesses eine Diskussion über Euthanasie entwickelte, wurde mir klar, wie kontrovers die Meinungen der Gesellschaft zu diesem Thema sind. Auch selbst bin ich mir nicht sicher, ob ich für oder gegen die Sterbehilfe bin. Viel zu oft wird die geschichtliche Entwicklung der Euthanasie und dessen Missbrauch zur NS- Zeit außer vor gelassen. Aus diesem Grund möchte ich in dieser Arbeit, das Medizinrecht zur Zeit des Nationalsozialismus in Bezug auf die Euthanasie und die Erbgesundheitslehre etwas näher beleuchten.

II. EUTHANASIE

A. Begriff Definition

Etymologisch stammt das Wort Euthanasie aus dem griechischen und setzt sich aus eu = gut und Thanatos = Tod zusammen. Im übertragenden Sinn kann man die Bedeutung so interpretieren, dass man einem Schwerkranken oder Sterbenden einen „guten Tod“ ermöglicht. Ihn also auf ausdrücklichen Wunsch tötet, um den Sterbenden unnötige Schmerzen zu ersparen. Der Arzt würde somit einem mit Sicherheit und auf qualvol 3 le Weise verlöschenden Leben, den Übergang über die Schwelle des Todes erleichtern. Eine solche Sterbehilfe kann im Einzelfall auf sehr unterschiedliche Weise mit entsprechend verschiedener strafrechtlicher Beurteilung geleistet werden. 4

B. Arten der Sterbehilfe

1. Sterbehilfe ohne lebensverkürzende Wirkung Jene wird auch „echte Sterbehilfe“ oder „Sterbebegleitung“ genannt. Darunter wird eine medikamentöse oder ärztliche Behandlung verstanden, die dem Betroffenen körperliches und seelisches Leid erspart oder lindert, ohne den Sterbeprozess selbst zu beeinflussen. Diese Sterbehilfe wird allgemein als zulässig angesehen, zumal sie den Tatbestand des Tötungsdelikts nicht erfüllt. 5

2. Aktive direkte Sterbehilfe Diese Art der Sterbehilfe wird auch „Hilfe zum Sterben“ genannt. Dabei wird der Arzt oder jemand anderer aktiv tätig, indem er ein qualvolles Sterben verkürzt, und damit den Tod des Patienten verursacht. Diese erfüllt nach allgemeiner Auffassung den Tatbestand einer vorsätzlichen Tötung. 6

3. Aktive indirekte Sterbehilfe Sie besteht darin, dass in der Endphase einer unheilbaren Erkrankung schmerzlindernde Mittel angewendet werden, wodurch als Nebenfolge der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Dabei ist die Nebenfolge zwar nicht angestrebt aber vorhersehbar. Dadurch unterscheidet sich die „Hilfe im Sterben“ von der „Hilfe zum Sterben“. Sie wird nach herrschender Meinung als nicht strafbar

3 Vgl Seidelmann in Gabriel/Neugebauer, NS-Euthanasie in Wien, 37.

4 Vgl Nimmervoll in Leukauf/Steininger, StGB 4 § 75.

5 Vgl Nimmervoll in Leukauf/Steininger, StGB 4 § 75.

6 Vgl Nimmervoll in Leukauf/Steininger, StGB 4 § 75.

III. EUTHANASIE ZUR NS- ZEIT IN WIEN

A. Ideologische Hintergründe

Die Gesellschaft zu „reinigen“ war von Anfang an ein Ziel der nationalsozialistischen Führung Hitlers. 9 Das nationalsozialistische Konzept der Volksgemeinschaft strebte nach einer einheitlichen, „rassisch“ homogenen, angepassten, leistungsorientierten und hierarchisch- nach dem Führerprinzip- gegliederten Gesellschaft. Jeder der diesen Wertangaben nicht entsprach, wurde als Feind der Volksgemeinschaft angesehen und in weiterer Folge vernichtet. Mit dem 10 Erlass der Nürnbergergesetze 1935, wurde die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Massenmordes an den Juden gelegt. Somit begann eines der grausamsten Kapitel der Menschheit: Der Holocaust. 11

Im Jahr 1935 versprach Hitler dem Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner, dass er auch die Euthanasiefragen im kommenden Krieg „aufgreifen und durchführen“ werde. Denn sein Ziel 12 war es die Gesellschaft nicht nur von Juden, sondern auch von Missbildungen, Epileptikern, Alkoholikern, Senilen und dergleichen zu „reinigen“. 13 Euthanasie war ein von den Nationalsozialisten geschickt gewähltes Wort. Ein Hüllwort, hinter dem sich das tatsächliche Verbrechen zu verstecken versucht. Der Begriff war für die Nationalsozi 14 alisten eine Tarnung, den sie sich zurechtlegten, um Menschen zu ermorden, die in ihren Augen ein „lebensunwertes“ Leben führten. Ihre Absicht war nicht unheilbar kranke Menschen von ihrem Leid zu erlösen, sondern ganz im Gegenteil, sie wollten sie umbringen, weil sie sie als minderwertig betrachteten. 15

9 Vgl Friedlander, Motive, Formen und Konsequenzen der NS- Euthanasie, in Gabriel/Neugebauer (Hg), NS- Euthanasie in Wien (2000) 48. 10 Vgl Floßmann/Kalb, Rechtsgeschichte (2004) 483.

11 Vgl Floßmann/Kalb, Rechtsgeschichte 482.

12 Vgl Klee, „Euthanasie“ im NS- Staat (1983) 3 7. 13 Vgl Friedlander in Gabriel/Neugebauer, NS- Euthanasie in Wien 47.

14 Vgl Loewy, Täter, Mitläufer, Apologeten: Wer ist an dem Bösen schuld? Können wir es in Zukunft verhindern?, in Gabriel/Neugebauer (Hg), Von der Zwangssterilisierung zur Ermordung (2002) 23. 15 Vgl Friedlander in Gabriel/Neugebauer, NS - Euthanasie in Wien 47.

B. Die „rechtlichen“ Grundlagen des systematischen Massenmordes

Als der Krieg am 1. September 1939 begann, fiel auch der Startschuss für die Euthanasie. Den ersten Massenmord, der zentral gesteuert und systematisch durchgeführt wurde. Insgesamt 16 wurden mindestens 200 Menschen aus dem Herrschaftsgebiet des Reiches, im Zuge der Euthanasie ermordet, meistens durch Vergasung oder Injektion. 17

1. Die „legale“ Basis Schon vor Kriegsbeginn haben sich die Nationalsozialisten eine „legale“ Basis in Bezug auf die Idee der „Rassenhygiene“ geschaffen. Das Ziel war, den deutschen „Volkskörper“ zu reinigen. Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen, und am 18. Oktober 1935 das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“. Ersteres sah die Zwangssterilisierung erblich kranker Menschen vor. Mit Kriegsbeginn sollte kein Krankenbett mehr für beeinträchtigte Menschen „verschwendet“ werden, auch finanziell waren jene Menschen für Hitler lediglich eine Belastung. Somit fiel der Startschuss für das nationalsozialistische „Euthanasie“- Programm, dem es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage fehlte. 18

2. Die Ermächtigung 1939 Im Oktober 1939 unterzeichnete Hitler ein Dokument, das einer Ermächtigung glich, und datierte sie auf den 1. September 1939 zurück. Auf jenen Tag an dem der Zweite Weltkrieg begann. 19 In jener Ermächtigung, beauftrage er den Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt die Befugnisse der Ärzte so zu erweitern, dass unheilbar Kranken- bei kritischem Krankheitszustand- der Gnadentod gewährt werden kann. Damit begann die Tötungsa 20 ktion T4. Jedoch wurde die 21 Ermächtigung nie veröffentlicht, oder in irgendeinem Amtsblatt bekannt gegeben, sodass sie eigentlich nie rechtskräftig war. 22

16 Vgl Echternkamp, Das Dritte Reich (2018) 98. 17 Vgl Echternkamp, Das Dritte Reich 98.

18 WDR, 9 Oktober 1939- Das „Euthanasie“- Programm der Nazis läuft an, <ndr/geschichte/ chronologie/Euthanasie-Rassenhygiene-im-Nationalsozialismus,euthanasie100> (05.11) 19 Vgl Friedlander in Gabriel/Neugebauer, NS- Euthanasie in Wien 55. 20 WDR, 9 Oktober 1939- Das „Euthanasie“ -Programm der Nazis läuft an, <www1.wdr/stichtag/ stichtag4424>. 21 Müllebner, Tötungsaktion T-4 vor 80 Jahren von Hitler erlaubt,<bizeps.or/toetungsaktion-t4-vor-80- jahren-von-hitler-erlaubt/ > (05.11) 22 Vgl Friedlander in Gabriel/Neugebauer, NS- Euthanasie in Wien 55.

Brack wahrgenommen. Die Organisation die unter dem Decknamen „Aktion 31 T-4“ arbeitete, plante, koordinierte und führte den Massenmord an den Patienten aus den Heil- und Pflegeanstalten durch. Die T-4 errichtete insgesamt sechs Vernichtu 32 ngszentren, von denen immer mindestens vier gleichzeitig in betrieb waren. 33

1939 wurden erstmalig sogenannte Meldebögen an alle infrage kommenden Pflegeheime und Anstalten im Deutschen Reich verschickt. Für jeden Patient musste ein Meldebogen ausgefüllt werden. Dabei wurde die Krankengeschichte, die Aufenthaltsdauer, die Arbeitsfähigkeit und die Heilungsaussichten erfasst. In weiterer Folge wurden die Meldebögen wieder zurück an die Gutachter in Berlin gesendet, die über Leben und Tod der Betroffenen entschieden. Entschieden sie sich für den Tod des Patienten, wurde dieser in eine spezielle Tötungsanstalt eingeliefert. 34

Die Aktion T4 war verantwortlich für die Tötung geistig oder körperlich behinderter Kinder, die Tötung von Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten, die sogenannte „Wilde Euthanasie“ sowie die Tötung psychisch kranker und arbeitsunfähiger Häftlinge der Konzentrationslager (Aktion 14f3). Insgesamt fielen der Aktion T4 120 Kinder und Erwachsene zu Opfer. Wie viele es in der „Wilden Euthanasie“ und in der „Aktion 14f3“ wirklich gewesen sind, weiß man nicht genau. Schätzungen gehen von circa 200 bis 300 Menschen aus. 35

C. Die verschiedenen Formen der systematischen Ermordung

Das Euthanasieprogramm umfasste zwei verschiedene, aber miteinander verbundene Aktionen. Das eine war der Kindermord, das andere der Mord an den erwachsenen Patienten. Der 36 einzige Unterschied war die Art der Tötung. Den Kindern verabreichte man Spritzen oder eine Überdosierung von Medikamenten wie zum Beispiel Luminal. Für die Erwachsenen wurden Gaskammern errichtet, in welchen sie mit Kohlenmonoxid umgebracht wurden. 37 Die verantwortlichen Euthanasiebeauftragten waren Dr. Karl Brandt, der Begleitarzt des Führers, und Philip Bouhler, der Chef der Kanzlei des Führers.

31 Vgl Friedlander in Gabriel/Neugebauer, NS- Euthanasie in Wien 49. 32 Vgl Echternkamp, Das Dritte Reich 98.

33 Vgl Czech, Erfassung, Selektion und „Ausmerze“ (2003) 32.

34 Bahringhorst/ Böhnke, Euthanasie im Dritten Reich, <planet-wissen/geschichte/nationalsozialismus/ nationalsozialistische_rassenlehre/pwieeuthanasieimdrittenreich100> (05.11) 35 Degenhardt, Hintergrund: Euthanasie , <planet-schule/wissenspool/spuren-der-ns-zeit/inhalt/ hintergrund/euthanasie > (05.11). 36 Vgl Friedlander in Gabriel/Neugebauer, NS- Euthanasie in Wien 48.

37 Degenhardt, Hintergrund: Euthanasie, < planet-schule/wissenspool/spuren-der-ns-zeit/inhalt/ hintergrund/euthanasie >.

D. Die Totenscheine

Bei den Morden durch die „Euthanasie“ waren die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler vor allem um Geheimhaltung bemüht. Man versuchte die Morde zu verschleiern, indem man den Totenschein der Opfer fälschte. Zur Urkundenfälschung wurde ein eigenes Standesamt herangezogen. Teenager die durch die „Euthanasie“ zu Tode kamen, starben laut ihres Totenscheines häufig an Diphtherie, einer damals weit verbreiteten Kinder- und Jugendkrankheit. In den Totenscheinen der „Alten“ wurde ganz oft die Todesursache Herzschwäche oder Kräfteverfall angegeben. 38

Trotzdem gelang es nicht, den Massenmord im Rahmen der „Aktion T4“ geheim zu halten. Informationen sickerten durch und Gerüchte machten die Runde. Zweifel bezüglich der Totenscheine machte sich bei den Angehörigen breit. 1941 wurde die „Euthanasie“ von Hitler offiziell gestoppt, inoffiziell gingen die Morde jedoch weiter. 39

E. Der Widerruf des „Euthanasie“- Befehls 1941

Es kam zu Protesten, vor allem von Seiten der Kirche. Ende August 1941 wurde die Euthanasie von Hitler offiziell gestoppt. Im geheimen lief sie jedoch weiter. Nach dem Angeblichen Ende der Aktion T4 begann im Herbst 1941 in den Konzentrationslagern die Aktion 14f13. Die Bezeichnung kam von einem Aktenzeichen: 14 stand für Todesfälle im KZ und 13 für die Todesart der Vergasung. 40

F. Der Leidensweg von Rosa Schilling

Rosa Schilling wurde am 18. März 1899 in Würselen als Rosa Antoinette Hubertine Droste geboren. 1925 heiratete sie Johann Josef Schilling, sie wurden Eltern eines Sohnes und einer Tochter. 1930 starb Rosas Mann tragischerweise bei einem Bergwerkarbeiter Aufstand. 1931 starb ihre an Malaria erkrankte Tochter, zu dieser Zeit begannen Rosas Depressionen. 1932 wurde sie erstmals in eine Heilanstalt eingewiesen. Weitere Aufenthalte in Heilanstalten folgten. Schlussendlich erfolgte am 22. März 1936 die Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt in Galkhausen. Die Diagnose war paranoide Schizophrenie. Bei ihrer Einweisung wurde sie auf

38 Bazydlo, Mörder in Weiß: Die NS- Euthanasie, <mdr/zeitreise/nuernberger-aerzteprozesse-ns- euthanasie-100> (06.11). 39 Bazydlo, Mörder in Weiß: Die NS- Euthanasie, <mdr/zeitreise/nuernberger-aerzteprozesse-ns- euthanasie-100 >. 40 WDR, 9. Oktober 1939 - Das „Euthanasie“ -Programm der Nazis läuft an, < www1.wdr/stichtag/ stichtag4424 >.

IV. NS- EUTHANASIE IN WIEN NACH 1945

In der Regierungserklärung der Provisorischen Regierung Karl Renners vom 27. April 1945 wurde die Abrechnung mit dem Nationalsozialismus angekündigt. Das von der provisorischen Regierung erlassenen Verfassungsgesetz enthielt nicht nur das Verbot der NSDAP und aller ihrer Gliederungen, sondern auch die Pflicht zur Registrierung aller Nationalsozialisten. Zudem 42 wurden Strafbestimmungen gegen „Illegale“ und „schwer belastete“ Nationalsozialisten erlassen und eine Volksgerichtsbarkeit wurde geschaffen. Diese war Zuständig für die Aburteilung der NS- Verbrechen. Unter jene NS- Verbrechen fielen auch die Medizinverbrechen der Nationalsozialisten, die sogenannte NS- Euthanasie. Jedoch wurde die staatliche Zwagssterilisierung aufgrund ihrer pseudolegalen Grundlage und aufgrund weit verbreiteter Zustimmung auch nach 1945 nicht ernsthaft verfolgt. 43

A. Die Nürnberger Ärzteprozesse

Fast eineinhalb Jahre nach Kriegsende begannen die Nürnberger Ärzteprozesse. 44 Die Besatzungsbehörden erklärten im Kontrollgesetz Nummer 10 deutsche Gerichte für die Verfolgung der von Deutschen an Deutschen oder Staatenlosen begangenen Verbrechen für zuständig. Dies beinhaltete auch die Verbrechen der NS- „Euthanasie“. Jedoch fanden zwei Strafverfahren vor den alliierten Gerichten statt: Der Hadamar- Trail und der Nürnberger Ärzteprozess. Im Rahmen des Ärzteprozesses, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 2 45 0. August 1947 stattfand, wurden die Haupttäter der NS- Euthanasie, welche man namhaft machen konnte, vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg angeklagt. 46

Berühmte NS- Mediziner mussten sich wegen ihrer Verbrechen verantworten. 47 Unter den Angeklagten befanden sich 19 Ärzte, eine Ärztin, ein Jurist und zwei Verwaltungsspezialisten. Ihnen wurde Hunderttausendfacher „Euthansie“- Mord, brutale Menschenexperimente und sadistische medizinische Quälerein vorgeworfen. Auch Prof. Dr. med. Karl Brandt und Viktor

42 Vgl Neugebauer, Zum Umgang mit der NS- Euthanasie in Wien nach 1945, in Gabriel/Neugebauer (Hg), NS- Euthanasie in Wien (2000) 108. 43 Vgl Neugebauer in Gabriel/Neugebauer, NS- Euthanasie in Wien 109.

44 Bazydlo, Mörder in Weiß: Die NS- Euthanasie, <mdr/zeitreise/nuernberger-aerzteprozesse-ns- euthanasie-100 >. 45 Gedenkort T4, Strafverfolgung der Täter, < https://www. > gedenkort-t4/de/wissen/strafverfolgung-der-taeter > (08.11). 46 Opfer der NS- Euthanasie, Karl Brandt, < ns-euthanasie/index.php/karl-brandt >(08.11)

47 Bazydlo, Mörder in Weiß: Die NS- Euthanasie, <mdr/zeitreise/nuernberger-aerzteprozesse-ns- euthanasie-100 >.

Brack wurden Angeklagt. Sie mussten sich als Schreibtischtäter für ihre akribische Planung und organisatorische Leitung der „Euthanasie“ an psychisch Kranken verantworten. Beide wurden 48 durch das Gericht zum Tode durch den Strang verurteilt. 49

Sieben der Angeklagten wurden zum „Tod durch den Strang“ verurteilt. Lebenslange Haftstrafen w u r d e n f ü r b e d e u t e n d e S S - u n d We h r m a c h t s ä r z t e d i e m e ns c h e n v e r a c h t e n d e Humanexperimente durchgeführt hatten, ausgesprochen. Jedoch starb kaum einer der zu lebenslangen Strafen Verurteilten in Haft. Vorzeitige Entlassungen und beschämende Rehabilitationsversuche waren die Ursache. 50

B. Spätere Verfahren

Sowohl in der späteren Bundesrepublik als auch auf dem Gebiert der späteren DDR wurden Strafverfahren wegen NS- „Euthanasie“ eingeleitet. Die Angeklagten beriefen sich dabei immer auf die selben Rechtfertigungen ihres Handelns: Handeln auf Befehl, Zusicherung von Straflosigkeit, Notstand (wenn sie verweigert hätten, wären sie in einem Konzentrationslager gelandet), Ersetzbarkeit des Täters, Fehlendes Unrechtsbewusstsein/Verbotsirrtum. Auf letzteres beriefen sich vor allem Angehörige der Ärzteschaft. Sie rechtfertigten die Tötung von Behinderten als legitime Sterbehilfe, außerdem haben sie wegen eines „Gesetzes“ an die Rechtmäßigkeit geglaubt. 51

48 Eckart, Medizingeschichte: Der Nürnberger Ärzteprozess, < aerzteblatt/archiv/192979/ Medizingeschichte-Der-Nuernberger-Aerzteprozess > (08.11). 49 Opfer der NS- Euthanasie, Karl Brandt, < ns-euthanasie/index.php/karl-brandt >.

50 Eckart, Medizingeschichte: Der Nürnberger Ärzteprozess, < aerzteblatt/archiv/192979/ Medizingeschichte-Der-Nuernberger-Aerzteprozess >. 51 Gedenkort T4, Strafverfolgung der Täter, < https://www. > gedenkort-t4/de/wissen/strafverfolgung-der-taeter >.

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Abkürzungsverzeichnis 2
I. VORWORT 3
II. EUTHANASIE 5
A. Begri Definition"5#
B. Arten der Sterbehilfe"5#
1. Sterbehilfe ohne lebensverkürzende Wirkung"5#
2. Aktive direkte Sterbehilfe"5#
3. Aktive indirekte Sterbehilfe"5#
4. Passive Sterbehilfe"6#
III. EUTHANASIE ZUR NS- ZEIT IN WIEN 7
A. Ideologische Hintergründe"7#
B. Die „rechtlichen“ Grundlagen des systematischen Massenmordes"8#
1. Die „legale“ Basis"8#
2. Die Ermächtigung 1939"8#
3. Der geheime Runderlass"9#
4. Die Aktion T4"9#
C. Die verschiedenen Formen der systematischen Ermordung"10#
D. Die Totenscheine"11#
E. Der Widerruf des „Euthanasie“- Befehls 1941"11#
F. Der Leidensweg von Rosa Schilling"11#
IV. NS- EUTHANASIE IN WIEN NACH 1945 13
A. Die Nürnberger Ärzteprozesse"13#
B. Spätere Verfahren"14#
Literaturverzeichnis 15
Seite 1