Weiter zum Dokument

Gutachtenklausur Handelsrecht So Se 2021

Kurs

Repetitorium im Handelsrecht (208151)

18 Dokumente
Studierenden haben 18 Dokumente in diesem Kurs geteilt
Akademisches Jahr: 2021/2022
Hochgeladen von:
Anonymer Student
Dieses Dokument wurde von einer bzw. einem Studierenden hochgeladen, die/der wie du beschlossen hat, anonym zu bleiben.
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Kommentare

Bitte logge dich ein oder registriere dich, um Kommentare zu posten.

Text Vorschau

Horst Hacker betrieb den Holzhandel „Horsts Holzhandel“ (H) mit 10 großen Lastwagen und 50 Angestellten, bis er am 15.1 starb. Sein Sohn Heiner führt den Betrieb unter dem alten Namen fort. Als erste Amtshandlung kündigt er am 16.1 dem Prokuristen Peter (P), den er noch nie leiden konnte. Der sogleich beim Handelsregister beantragte Widerruf der Prokura wurde aufgrund eines Corona-bedingten Ausfalls sämtlicher Mitarbeiter des Registergerichts allerdings erst am 31.3 im Handelsregister eingetragen. P ist allerdings nicht gewillt, sich einfach so ausbooten zu lassen. Als am 18. ein günstiges Angebot der R-GmbH eingeht, während P seinen Schreibtisch aufräumt, greift P zu und erwirbt für H Holz für 200 Euro. Das Holz wird am 25. geliefert und abgeladen. H, der von dem Geschäft nichts wusste, will davon auch nichts wissen und fordert die R-GmbH auf, das Holz wieder abzuholen. Über dem ganzen Streit fällt dem H auch nicht auf, dass die unteren Lagen der Lieferung von minderer Qualität sind. Er selbst hat am 20. mit seinem Stammkunden, dem eingetragenen Kaufmann K, über die Lieferung von Holz an K verhandelt. Nach zähem Ringen einigen sich H und K auf einen Preis von 243 Euro. K, der sich darüber ärgert, dass er nicht günstiger kaufen konnte, schickt daraufhin am selben Abend eine „Vertragsbestätigung“, in der er einen Kaufpreis von 234 Euro einträgt. H sieht die Differenz nicht und reagiert daher nicht auf das Schreiben. Im März eskaliert die Lage. Am 1. erhält H ein Schreiben von R, in dem R ihn ultimativ zur Zahlung von 200 Euro auffordert. H meint, es bestehe schon gar kein Kaufvertrag. Im Übrigen hat er aber auch Ende Februar die Minderwertigkeit des Holzes festgestellt und meint, er müsse höchstens 150 Euro bezahlen. Am 2. erhält H eine Überweisung des K in Höhe von 234 Euro. Nun erkennt H die Differenz zur telefonischen Vereinbarung, und er fordert K zur Zahlung der fehlenden 9 Euro auf. Am 3. erreicht ihn zudem eine Forderung der Baufirma B über 250,- Euro, die noch aus dem Bau einer Halle im Jahre 2019 offen war. H fragt seine Tochter T um Rat, die in Oldenburg BWL + Recht studiert. Sie soll ihm die folgenden Fragen beantworten:

  1. Muss H das Holz von R bezahlen, und falls ja, kann er den Kaufpreis wenigstens auf 150 Euro drücken? Anspruch des R gegen H auf Zahlung des Kaufpreises i.H. 200 Euro nach § 433 Abs. 2 BGB? Kaufvertrag, § 433 BGB (+)
  • Einigung zwischen P und R
  • Wirksame Stellvertretung durch P? WE im eigenen Namen (+) ausdrücklich im Namen des H (+) mit Vertretungsmacht? ursprünglich Prokura, § 48 HGB eigentlich erloschen durch Kündigung des Arbeitsvertrags, vgl. § 52 Abs. 1 BGB

aber Erlöschen kann dem R nicht entgegengehalten werden, § 15 Abs. 1 HGB eintragungspflichtige Tatsache, § 53 Abs. 2 HGB nicht eingetragen – Zeitpunkt der Anmeldung und Grund der Verzögerung sind irrelevant in Angelegenheiten des H einzutragen keine Kenntnis des R daher Vertretungsmacht (+) daher wirksame Stellvertretung, § 164 Abs. 1 BGB Kaufvertrag (+) Minderung wegen Sachmangels, § 441 BGB? Sachmangel iSd § 434 BGB laut SV (+) Erklärung gegenüber R, § 441 Abs. 1 BGB (+) aber Ausschluss nach § 377 Abs. 2 HGB? beidseitiges Handelsgeschäft (+) –H nach § 1 HGB, R nach § 6 HGB Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht laut SV (+) kein versteckter Mangel (+) Arglist, § 377 Abs. 5 HGB (-), keine Anhaltspunkte im SV daher § 377 Abs. 2 HGB (+) Minderungsrecht ( - ) Anspruch in Höhe von 200 Euro nach § 433 Abs. 2 HGB (+)

  1. Kann H von K 9 Euro fordern? Anspruch H gegen K i.H. 9 Euro aus § 433 Abs. 2 HGB? Kaufvertrag über 243 Euro? telefonische Einigung über 243 Euro (+) aber Modifikation durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben? beide sind Kaufleute Bestätigung einer vorherigen Einigung (+) Versand umgehend nach Ende der Verhandlungen (+) Schweigen des H (+) keine gravierenden Abweichungen (+/-), aber bewusst unrichtige Wiedergabe
War dieses Dokument hilfreich?

Gutachtenklausur Handelsrecht So Se 2021

Kurs: Repetitorium im Handelsrecht (208151)

18 Dokumente
Studierenden haben 18 Dokumente in diesem Kurs geteilt
War dieses Dokument hilfreich?
Horst Hacker betrieb den Holzhandel „Horsts Holzhandel“ (H) mit 10 großen Lastwagen und 50
Angestellten, bis er am 15.1.2021 starb. Sein Sohn Heiner führt den Betrieb unter dem alten Namen
fort. Als erste Amtshandlung kündigt er am 16.1.2021 dem Prokuristen Peter (P), den er noch nie
leiden konnte. Der sogleich beim Handelsregister beantragte Widerruf der Prokura wurde aufgrund
eines Corona-bedingten Ausfalls sämtlicher Mitarbeiter des Registergerichts allerdings erst am
31.3.2021 im Handelsregister eingetragen.
P ist allerdings nicht gewillt, sich einfach so ausbooten zu lassen. Als am 18.1. ein günstiges Angebot
der R-GmbH eingeht, während P seinen Schreibtisch aufräumt, greift P zu und erwirbt für H Holz für
200.000 Euro. Das Holz wird am 25.1. geliefert und abgeladen. H, der von dem Geschäft nichts
wusste, will davon auch nichts wissen und fordert die R-GmbH auf, das Holz wieder abzuholen. Über
dem ganzen Streit fällt dem H auch nicht auf, dass die unteren Lagen der Lieferung von minderer
Qualität sind.
Er selbst hat am 20.1. mit seinem Stammkunden, dem eingetragenen Kaufmann K, über die Lieferung
von Holz an K verhandelt. Nach zähem Ringen einigen sich H und K auf einen Preis von 243.000 Euro.
K, der sich darüber ärgert, dass er nicht günstiger kaufen konnte, schickt daraufhin am selben Abend
eine „Vertragsbestigung“, in der er einen Kaufpreis von 234.000 Euro einträgt. H sieht die Differenz
nicht und reagiert daher nicht auf das Schreiben.
Im März eskaliert die Lage. Am 1.3. erhält H ein Schreiben von R, in dem R ihn ultimativ zur Zahlung
von 200.000 Euro auffordert. H meint, es bestehe schon gar kein Kaufvertrag. Im Übrigen hat er aber
auch Ende Februar die Minderwertigkeit des Holzes festgestellt und meint, er müsse höchstens
150.000 Euro bezahlen.
Am 2.3. erhält H eine Überweisung des K in Höhe von 234.000 Euro. Nun erkennt H die Differenz zur
telefonischen Vereinbarung, und er fordert K zur Zahlung der fehlenden 9.000 Euro auf.
Am 3.3. erreicht ihn zudem eine Forderung der Baufirma B über 250.000,- Euro, die noch aus dem
Bau einer Halle im Jahre 2019 offen war.
H fragt seine Tochter T um Rat, die in Oldenburg BWL + Recht studiert. Sie soll ihm die folgenden
Fragen beantworten:
1. Muss H das Holz von R bezahlen, und falls ja, kann er den Kaufpreis wenigstens auf 150.000 Euro
drücken?
Anspruch des R gegen H auf Zahlung des Kaufpreises i.H.v. 200.000 Euro nach § 433 Abs. 2 BGB?
Kaufvertrag, § 433 BGB (+)
- Einigung zwischen P und R
- Wirksame Stellvertretung durch P?
WE im eigenen Namen (+)
ausdrücklich im Namen des H (+)
mit Vertretungsmacht?
ursprünglich Prokura, § 48 HGB
eigentlich erloschen durch Kündigung des Arbeitsvertrags, vgl. § 52 Abs. 1 BGB