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Pflichtaufgaben, Aufgaben und Lösungen - Einsendearbeit

Einsendearbeit
Kurs

Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht (40561)

21 Dokumente
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Akademisches Jahr: 2014/2015
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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Modul 31061: Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts

Kurs 40561, Einheit 01 bis 04 Einsendeaufgabe

Die Regelungen zu den Einsendeaufgaben (Einsendeschluss, Klausurzulassung) finden Sie in den Studien- und Prüfungsinformationen Heft Nr. 1.

Bearbeitungshinweise

Die Einsendearbeit zu dieser Kurseinheit wird maschinell korrigiert. Bevor Sie mit dem Lösen der einzelnen Aufgaben beginnen, sollten Sie die Erläuterungen zum maschinellen Korrektursystems der Fernuniversität unter fernuni-hagen/mks/lotse/ gelesen haben. Eine druckbare Beschreibung in Form des Lotse- Informationshefts finden Sie unter fernuni-hagen/mks/lotse/lotseinfoheft.pdf.

Einsendeschluss

Sie können Ihre Lösungen direkt bei den Online-Aufgaben eintragen, wenn Sie sich beim Kurs angemeldet haben. Bis zum Einsendeschluss können Sie Ihre Eingaben bei den Online-Aufgaben korrigieren. Dazu müssen Sie eventuell das Aufgabenheft erneut öffnen. Nach dem Einsendeschluss abgegebene Lösungen können nicht mehr als erbrachte Leistungen berücksichtigt werden.

Hinweise zur Bewertung

Die bei den Aufgaben erreichbaren Rohpunkte sind jeweils angegeben. Beachten Sie bitte, dass bei den Multiple- Choice-Aufgaben –Version 2- Typ (x aus 5) v2) möglicherweise auch mehrere Antworten richtig sein können. Die Bewertung dieser Aufgaben erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle:

eine richtige Markierung / Nicht-Markierung 1 Punkt zwei richtige Markierungen / Nicht-Markierungen 10 Punkte drei richtige Markierungen / Nicht-Markierungen 30 Punkte vier richtige Markierungen / Nicht-Markierungen 60 Punkte fünf richtige Markierungen / Nicht-Markierungen 100 Punkte

Abruf der Ergebnisse

Die Bewertung finden Sie nach dem Einsendeschluss bei den Online-Aufgaben. Dazu müssen Sie sich beim Kurs anmelden. Danach können Sie unter „Ergebnisse“ Ihre Bewertung einsehen und für das Prüfungsamt über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken.

Besondere Hinweise

Diese Einsendeaufgabe enthält: 7 (x aus 5) v2) = Mehrfachauswahlaufgaben 3 (1 aus 5) = Einfachauswahlaufgaben

Übersicht über die mit den Aufgaben geprüften Lehrzielgruppen

Lehrzielgruppe 1: Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis Aufgabe: 1 Lehrzielgruppe 2: Verzug; vorvertragliche Pflichtverletzungen; Verbrauchsgüterkauf Aufgabe: 2- Lehrzielgruppe 3: Dienst- und Werkvertrag; Reisevertrag Aufgabe: 6- Lehrzielgruppe 4: Das Recht der unerlaubten Handlungen, Schadensrecht Aufgabe: 10

Aufgabe 1 (100 RP)

Welche/s der folgenden Beispiele ist/sind (regelmäßig) ein echter Vertrag zugunsten Dritter?

(x aus 5) v2) A Ehemann E schließt eine Lebensversicherung zur Absicherung seiner Ehefrau ab.

B Der Hersteller eines Produktes vereinbart mit dem Händler eine Garantie zugunsten des Endabnehmers.

C Die Mutter kauft mit ihrer Tochter Linoleumrollen ein. Auf dem Weg zur Kasse stürzt die Tochter über eine herumliegende Linoleumrolle und erleidet einen Sehnenriß.

D K kauft für seine Mutter im eigenen Namen bei V eine Waschmaschine mit der Abrede, dass M selbst die Übereignung der Waschmaschine verlangen kann.

E Der Großvater verspricht seinem überschuldeten Enkel zu dessen Geburtstag, einen Bankkredit für ihn zurückzuzahlen.

Aufgabe 2 (100 RP)

Schreibwarenhändler S bestellt bei dem Großhändler G Bürobedarf für 2 €. Die Lieferung der Waren erfolgt am 03. Am darauffolgenden Tag erhält S eine Rechnung von G per Post, die ebenfalls auf den 03. datiert ist.

Wann kommt S in Verzug?

(x aus 5) v2) A Mit Ablauf von 30 Tagen nach dem 04., wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

B Mit Ablauf von 30 Tagen nach dem 04, aber nur dann, wenn in der Rechnung besonders auf die Regelung des § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen wurde.

C Mit Ablauf von 14 Tagen nach dem 04., wenn G und S vereinbart haben, dass die 2 € innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung gezahlt werden müssen.

D Mit Ablauf des 15., wenn G und S vereinbart haben, dass die 2 € „Mitte des Monats“ zu zahlen sind.

E Mit Ablauf des 04., wenn die Rechnung den Zusatz „Rechnungsbetrag sofort fällig“ enthält.

Aufgabe 5 (100 RP)

Bei einem Verbrauchsgüterkauf iSd. § 474 BGB

(x aus 5) v2) A geht für den Fall, dass eine Versendung der Kaufsache vereinbart wurde, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Sache auf den Käufer dann über, wenn die Sache termingerecht an diesen abgesandt wurde.

B steht dem Käufer grds. ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.

C kann auch durch Individualvereinbarung grds. nicht von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB zum Nachteil des Käufers abgewichen werden.

D wird für den Fall, dass sich ein Mangel an der Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung zeigt, vermutet, dass die Sache den Mangel schon bei Gefahrübergang aufwies.

E darf, auch wenn es sich um den Kauf einer gebrauchten Sache handelt, die Verjährungsfrist nicht durch Vereinbarung auf unter zwei Jahren verkürzt werden.

Aufgabe 6 (100 RP)

In welchem der genannten Fälle ist regelmäßig von der Anwendung der werkvertraglichen Regeln (§§ 634 ff. BGB) auszugehen?

(1 aus 5) A anwaltliche Vertretung im Rahmen eines aufwendigen Zivilprozesses

B ärztliche Behandlung von starken Bauchschmerzen

C anwaltliche, außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung

D Beförderung eines Pakets zum Adressaten

E In keinem der in A bis D genannten Fälle

Aufgabe 7 (100 RP)

Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?

(1 aus 5) A Die Vorschrift des § 444 BGB findet im Werkvertragsrecht grds. keine Anwendung.

B Im Werkvertragsrecht hat der Besteller grundsätzlich ein Wahlrecht dahingehend, ob ein Mangel beseitigt wird oder ein neues Werk hergestellt wird.

C Die werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften (§ 633ff. BGB) finden keine Anwendung, wenn das mangelhafte Werk nur unerheblich von dem geschuldeten Werk abweicht.

D Die Vorschrift des § 438 BGB findet im Werkvertragsrecht entsprechende Anwendung.

E Die Antworten A bis D sind alle falsch.

Aufgabe 8 (100 RP)

R bucht beim Reiseveranstalter V eine zweiwöchige Pauschalreise nach Ibiza. In dem gebuchten Hotel kommt R wegen ständigen Baulärms nicht zur Ruhe.

Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?

(x aus 5) v2) A R ist berechtigt von V Abhilfe zu verlangen. V kann aber die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

B Setzt R dem V mit seinem Abhilfeverlangen eine angemessene Frist und leistet V innerhalb dieser Frist keine Abhilfe, so kann sich R ein Ersatzhotel, welches dem ursprünglichen in Qualität und Lage in etwa entspricht, suchen und den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

C R kann die Minderung des Reisepreises verlangen. Dies setzt aber eine Fristsetzung und Ablehungsandrohung seitens des R voraus.

D R kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen. V hat die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere muss er den R zurückbefördern.

E R kann eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.

Kursnummer 40561 Aufgabenheft / Einheit 04

Bitte bearbeiten Sie die Aufgaben online über fernuni-hagen/mks/lotse/. Hierzu benötigen Sie Ihren hochschulweiten FernUni-Account. Wählen Sie die Kursnummer aus und tragen Sie Ihre Antworten bei den Online-Aufgaben ein. Nach der Bearbeitung aller Aufgaben schließen Sie das Aufgabenheft. Wenn Sie Ihre Eingabe vor dem Einsendeschluss noch einmal korrigieren wollen, können Sie das Heft wieder öffnen. Nach dem Einsendeschluss erhalten Sie Ihre Bewertung indem Sie in der linken Spalte auf "Ergebnisse" klicken (siehe Abbildung). Sie können dann die Bewertung über die Druckfunktion Ihres Web-Browsers für das Prüfungsamt ausdrucken.

Dieses Aufgabenheft ist zur Aufbewahrung für Ihre Unterlagen bestimmt und wird nicht eingesendet.

null

Aufgabe 1 A, B und D sind richtig.

Ein Vertrag zugunsten Dritter ist dadurch gekennzeichnet, dass einem Dritter die Leistungen aus einem Vertrag zukommen sollen. Beim echten Vertrag zugunsten Dritter soll der Dritte auch einen eigenen Anspruch gegen den Schuldner erhalten. Das ist bei der Lebensversicherung in der Regel der Fall, vgl. auch § 330 BGB, so dass A rich- tig ist. Auch bei einem Garantievertrag zwischen Hersteller und Händler zugunsten des Endabnehmers wird dieser begünstigt; ihm sollen die Garantieleistungen zugute kommen; er soll auf diese einen Anspruch haben. B ist also richtig. D ist ebenfalls richtig: Hier erwirbt M aus der Abrede einen Anspruch gegen den Schuldner Bei C soll je- doch die Tochter nicht aus dem Vertrag begünstigt werden. Sie ist nur in den Bereich der Schutzpflichten des Ver- trages einbezogen. Ein Vertrag zugunsten Dritter liegt bei C daher nicht vor; allenfalls kommt ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte in Betracht. C ist also falsch. E ist auch falsch, weil der Großvater lediglich dem Enkel einen Gefallen tun will; sicherlich will er nicht, dass die Bank einen eigenen Anspruch gegen ihn hat.

Aufgabe 2 A, C und D sind richtig.

A ist richtig. Es gilt § 286 Abs. 3 BGB. S kommt danach 30 Tage nach Zugang der Rechnung (4.) in Verzug. B ist falsch, da S kein Verbraucher ist. C ist richtig. Obwohl der Februar in der Regel nur 28 Tage hat, ist D richtig, vgl. § 192 BGB. E ist falsch. Der Zusatz wiederholt lediglich die Regelung des § 271 BGB, stellt aber keine eigen- ständige Mahnung dar.

Aufgabe 3 A, B und E sind richtig.

Um ein Kalendergeschäft i.S. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt es sich nur, wenn die Leistungszeit sich allein anhand des Kalenders bestimmen lässt. A, B und E sind richtig, da hier die Leistungszeit allein anhand des Kalen- ders bestimmbar ist. C und D sind falsch, da die Leistungszeit hier anhand zusätzlicher Umstände („Lieferung“, „Rechnungsdatum“) zu bestimmen ist.

Aufgabe 4 A und E sind richtig.

A ist richtig, denn V hätte über den Umstand, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, aufklären müssen. Dass die §§ 434 ff. BGB die Ansprüche aus §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB hier verdrängen mögen, ändert nichts daran, dass V eine vorvertragliche Pflicht verletzt hat. B ist falsch. V hat grundsätzlich das Recht zur Absa- ge. Eine Ausnahme besteht nach § 242 BGB dann, wenn das berechtigte Vertrauen auf einen sicheren Abschluss ohne triftigen Grund enttäuscht wird. Hier hatte V dem K keinen Anlass gegeben, auf einen sicheren Abschluss zu vertrauen. C ist falsch; K hatte V keinen Anlass gegeben, auf einen sicheren Abschluss zu vertrauen. Etwas anderes wäre in der vorliegenden Konstellation anzunehmen, wenn der Verkäufer beispielsweise angeboten hätte, die Ver- sendung auf eigenes Risiko und vor Zahlung durchzuführen. D ist falsch. Zwar verletzt V seine Lieferpflicht; diese ist aber nicht vorvertraglich. E ist richtig, denn der Warenhausinhaber hat für die Sicherheit seiner Kunden auch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss zu sorgen. Zwar hat K keinen Schaden erlitten. Eine Pflichtverletzung des Warenhausinhabers liegt jedoch vor.

LOT S E

Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht

(40561)

KE 1-

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Kurs: Das Recht der Leistungsstörungen, Schadensersatz- und Vertragsrecht (40561)

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Modul 31061: Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts
Kurs 40561, Einheit 01 bis 04
Einsendeaufgabe
Die Regelungen zu den Einsendeaufgaben (Einsendeschluss, Klausurzulassung) finden Sie in den Studien- und
Prüfungsinformationen Heft Nr. 1.
Bearbeitungshinweise
Die Einsendearbeit zu dieser Kurseinheit wird maschinell korrigiert. Bevor Sie mit dem Lösen der einzelnen
Aufgaben beginnen, sollten Sie die Erläuterungen zum maschinellen Korrektursystems der Fernuniversität unter
http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/ gelesen haben. Eine druckbare Beschreibung in Form des Lotse-
Informationshefts finden Sie unter http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/lotseinfoheft.pdf.
Einsendeschluss
Sie können Ihre Lösungen direkt bei den Online-
Aufgaben eintragen, wenn Sie sich beim Kurs angemeldet haben.
Bis zum Einsendeschluss können Sie Ihre Eingaben bei den Online-
Aufgaben korrigieren. Dazu müssen Sie
eventuell das Aufgabenheft erneut öffnen. Nach dem Einsendeschluss abgegebene Lösungen können nicht mehr als
erbrachte Leistungen berücksichtigt werden.
Hinweise zur Bewertung
Die bei den Aufgaben erreichbaren Rohpunkte sind jeweils angegeben. Beachten Sie bitte, dass bei den Multiple-
Choice-Aufgaben Version 2- Typ (x aus 5) v2) möglicherweise auch mehrere Antworten richtig sein können. Die
Bewertung dieser Aufgaben erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle:
eine richtige Markierung / Nicht-Markierung
1 Punkt
zwei richtige Markierungen / Nicht-Markierungen
10 Punkte
drei richtige Markierungen / Nicht-Markierungen
30 Punkte
vier richtige Markierungen / Nicht-Markierungen
60 Punkte
fünf richtige Markierungen / Nicht-Markierungen
100 Punkte
Abruf der Ergebnisse
Die Bewertung finden Sie nach dem Einsendeschluss bei den Online-Aufgaben. Dazu müssen Sie sich beim Kurs
anmelden. Danach können Sie unter „Ergebnisse“ Ihre Bewertung einsehen und für das Prüfungsamt über die
Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken.
Besondere Hinweise
Diese Einsendeaufgabe enthält:
7 (x aus 5) v2) = Mehrfachauswahlaufgaben
3 (1 aus 5) = Einfachauswahlaufgaben
Übersicht über die mit den Aufgaben geprüften Lehrzielgruppen
Lehrzielgruppe 1: Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis
Aufgabe: 1
Lehrzielgruppe 2: Verzug; vorvertragliche Pflichtverletzungen; Verbrauchsgüterkauf
Aufgabe: 2-5
Lehrzielgruppe 3: Dienst- und Werkvertrag; Reisevertrag
Aufgabe: 6-9
Lehrzielgruppe 4: Das Recht der unerlaubten Handlungen, Schadensrecht
Aufgabe: 10

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