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Fallbearbeitung Zivilrecht

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Zivilrecht I (Z I)

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Akademisches Jahr: 2017/2018
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Das zivilrechtliche Gutachten 1 eines vertraglichen Anspruchs Der Aufbau orientiert sich anhand der Frage: Wer will was von wem woraus? A. Anspruch zwischen verschiedenen Personen I. 1. Anspruch entstanden a. Vertragstyp b. Zustandekommen bzw. Einigung aa) Angebot (1) Abgabe durch Partei selbst durch Bote fremder durch Stellvertretung (a) der Stellvertretung (b) Eigene (c) In fremden Namen (d) Mit Vertretungsmacht Gesetz Vollmacht (aa) Erteilung und Umfang (bb) Wirksamkeit der Erteilung Rechtsscheintatbestand (aa) Rechtsscheintatbestand (bb) Zurechenbarkeit des Rechtsscheins durch oder Anscheinsvollmacht (cc) (dd) Dritter, analog 173 BGB Inanspruchnahme des Vertreters diskutieren! (2) Zugang (3) Widerruf bb) Annahme c. Kein Wirksamkeitshindernis (rechtshindernde Einwendung) 104 ff BGB 116 ff BGB 125 BGB Gesetzliches Verbot, 134 BGB Sittenwidrigkeit, 138 BGB Teilnichtigkeit, 139 BGB Anfechtung, 119 ff, 142 BGB Grund, Frist, evtl. Konkurrenzen Bedingung oder Befristung, 158 ff BGB 275 BGB 2. Anspruch nicht erloschen (rechtsvernichtende Einwendung) Bedingung oder Befristung, 158 ff BGB 275 I, 326 I 1 BGB a) Inhalt der Leistungspflicht aa) Vereinbarung bb) Konkretisierung zur 243 II BGB b) Eintritt der Schadensersatz statt Leistung, 281 IV BGB 323 ff BGB a) Ablauf einer vom gesetzten Ausnahmen b) Erheblicher Mangel 1 Zivilrecht Das zivilrechtliche Gutachten Befreiung von Gegenleistungspflicht, 326 I 1 BGB a) Anwendbarkeit b) Gegenseitiger Vertrag c) Ausschluss synallagmatischer Leistungspflicht gem. 275 BGB aa) Festlegung Leistungsinhalt bb) durch absolutes oder d) Kein Entfall der Gegenleistungspflicht von in Ausnahmen aa) von zu vertreten, 326 II 1 BGB bb) Annahmeverzug, 293 ff BGB (1) Anspruch (2) Angebot (3) Leistungsbereitschaft und des Schuldners (4) Nichtannahme der Leistung (5) Keine Annahmeverhinderung cc) Kein von Schuldner 362 ff BGB aa) Richtige Leistung (1) Besitzverschaffung (2) Wirksame bb) Richtiger Ort und richtige Zeit cc) Weiteres Tatbestandsmerkmal (1) Vertragstheorie (2) Modifizierte Vertragstheorie (3) Theorie der finalen Leistungsbewirkung (4) Theorie der realen Problem: Hinterlegung, 372 ff BGB Aufrechnung, 389 BGB Erlass, 397 I BGB Abtretung, 398 ff BGB 3. Anspruch durchsetzbar (rechtshemmende Einwendung) 214 I BGB 275 II, BGB a) Aufwand des Schuldners b) Leistungsinteresse des c) Grobes keine 271 BGB durch Gegenanspruch, 273 I BGB Einrede des nicht Vertrags, 320 BGB nach 242 BGB 4. Zwischenergebnis II. IV. V. Anspruch aus mit Charakter (Verschulden bei Vertragsschluss, Haftung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht, etc.) VI. Dingliche 1. Herausgabeanspruch, 985 BGB a. aa) Besitzer bb) Eigentumsverlust durch 929 1 BGB (1) Dingliche Einigung durch Angebot und Annahme, 929 1, 145, 147 BGB 2 Zivilrecht Das zivilrechtliche Gutachten I. Wirksamer Kaufvertrag II. Mangelhafte Leistung durch bei 1. Feststellung der 2. Vertragliche Vereinbarung der 434 BGB 3. Diskrepanz zwischen und 4. Bei des Wahlrechts, 439 I Nachlieferung oder Nachbesserung IV. Keine der 275 BGB V. Keine Schadensersatzverlangen, 280 BGB VI. Keine Berechtigte Verweigerung durch 439 BGB VII. Keine 438 BGB to be Zivilrecht 4

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Das zivilrechtliche Gutachten
§ 1 Prüfungsschema eines vertraglichen Anspruchs
Der Aufbau orientiert sich anhand der Frage: Wer will was von wem woraus?
A. Anspruch zwischen verschiedenen Personen
I. Primäranspruch
1. Anspruch entstanden
a. Vertragstyp
b. Zustandekommen bzw. Einigung
aa) Angebot
(1) Abgabe
-durch Partei selbst
-durch Bote (Überbringen fremder Willenserklärung)
-durch Stellvertretung
(a) Zulässigkeit der Stellvertretung
(b) Eigene Willenserklärung
(c) In fremden Namen
(d) Mit Vertretungsmacht
- Gesetz
- Vollmacht
(aa) Erteilung und Umfang
(bb) Wirksamkeit der Erteilung
- Rechtsscheintatbestand
(aa) Rechtsscheintatbestand
(bb) Zurechenbarkeit des Rechtsscheins durch Duldungs- oder
Anscheinsvollmacht
(cc) Kausalität
(dd) Schutzwürdigkeit Dritter, analog § 173 BGB
Inanspruchnahme des Vertreters diskutieren!
(2) Zugang
(3) Widerruf
bb) Annahme
c. Kein Wirksamkeitshindernis (rechtshindernde Einwendung)
-Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff BGB
-Willensmängel, §§ 116 ff BGB
-Formmängel, § 125 BGB
-Gesetzliches Verbot, § 134 BGB
-Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
-Teilnichtigkeit, § 139 BGB
-Anfechtung, §§ 119 ff, 142 BGB Erklärung, Grund, Frist, evtl. Konkurrenzen
-Bedingung oder Befristung, §§ 158 ff BGB
-anfängliche Unmöglichkeit, § 275 I-III BGB
2. Anspruch nicht erloschen (rechtsvernichtende Einwendung)
-auflösende Bedingung oder Befristung, §§ 158 ff BGB
-nachträgliche Unmöglichkeit, §§ 275 I, 326 I 1 BGB
a) Inhalt der Leistungspflicht
aa) Ursprüngliche Vereinbarung
bb) Konkretisierung zur Stückschuld, § 243 II BGB
b) Eintritt der Unmöglichkeit
-Schadensersatz statt Leistung, § 281 IV BGB
-Rücktritt, §§ 323 ff BGB
a) Ablauf einer vom Käufer gesetzten Nachfrist; Ausnahmen
b) Erheblicher Mangel
- Zivilrecht -
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