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Umsatzsteuer - Zusammenfassung Steuern (Einkommensteuer)

Umsatzsteuer summary, semester 2
Kurs

Steuern (Einkommensteuer)

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Akademisches Jahr: 2017/2018
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Technische Hochschule Köln

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Umsatzsteuer Steuerbare Leistung Lieferung sonstige Leistung Einfuhr von aus Staaten Innergemeinschaftlicher Erwerb von TBM: Lieferung innergemeinschaftliche Lieferung Lieferung: Von D nach D innergemeinschaftliche Lieferung: Von D nach EU Land 1) Inland 2) Lieferung oder sonstige Leistung 3) Unternehmer 4) im Rahmen d. U. 5) Entgelt 1) Inland BRD ( Zollfreigebiete ) II, S Ausland, ist das Gebiet, was nicht Inland ist. II, S irrelevant die Besteuerung, welche Wohnsitz oder Sitz im Inland, Rechnung erteilt oder wo Zahlung ! Umsatz im Inland ! 2) Lieferung oder sonstige Leistung 2) Lieferung 3 I , Verschaffung der an einem Gegenstand Liefergegenstand: bewegl. Sache, unbewegl. Sache, Tiere Pflanzen, Strom und aber nicht: sonstige Leistungen, wie Rechte oder Lizenzen 2.1) Verschaffung der ( Einigung ) bei ( Auflassung Eintragung Grundbuch ) im Zweifelsfall: der wirtschaftlichen z. Smart auf Raten gekauft: der wirtschaftlichen mit Abholung des Smartes, erst nach Bezahlung der letzten Rate. 2.1. Lieferungsarten, 3 VI S,3 S: ist jede Fortbewegung eines Gegenstandes selbst hinbringen oder abholen lassen S: Versenden liegt vor, wenn jemand die durch einen beauftragen Versendungskauf Spedition 2.1 Ort der Lieferung, 3 VI S Ort der Lieferung ist dort, wo die oder Versendung beginnt. z. Verkauf Maschine in nach Bonn (Inland) mit eigenem LKW steuerpflichtig nach Mailand (Ausland) steuerfrei nach Russland (Drittland) steuerfrei 2 sonstige Leistung, 3 IX 2.2 sonstige Leistung sind Leistungen, die keine Lieferung sind nicht in anderer Lieferung bestehenden Leistung auch unterlassen oder dulden eines Zustandes. freiberufliche Leistungen Vermittlungsleistungen Handwerker Leistungen Vermietung u. V. Verzichtsleistungen Bankdienstleitungen Verkauf von Rechten und Patenten 2.2 Ort der sonstigen Leistung 1) Liegt eine in 3a , Nr. 1, 3a , Nr. 2, 3a , Nr. 3 oder 3b I S genannte Leistung vor? 2) Liegt eine in 3a , Nr. 4, I S oder 3b Leistung vor? (an Nichtunternehmer) 3) Liegt eine sonstige Leistung des 3a II vor (an Unternehmer, B2B) 4) Grundsatzregelung 3a I (an Nichtunternehmer, B2C) 1) 3a Nr. 1: Ort d. Leistung im Zusammenhang mit einem Leistungsort Belegenheitsort des 3a Nr. 2: Ort der kurzfristigen Leistungsort des 3a Nr. 3b: Ort der Restaurantsleistung Leistungsort Ort der Leistungserbringung 3b I S: Ort der Leistungsort 3a Nr. 4: Ort der Vermittlungsleistungen Leistungsort Ort der vermittelten Leistung Umsatz Bsp: Handelsvertreter aus vermittelt eine lux. Privatperson die Lieferung eines Oldtimers von Italien nach Lux. Oldtimer wird per LKW nach Lux. transportiert Welche Umsatzleistung wird vermittelt? Lieferung, da Verschaffung der an dem Oldtimer 3.) Unternehmer, 2, I, S Unternehmer ist wer eine gewerbliche oder beruflich wer? UstG ist also NP, JP, EU, PersG besteuert werden gewerblich oder 2 I, S Jede nachhaltige zur Erzielung von Einnahmen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht II kein Arbeitnehmer 4.) Rahmens des Unternehmens, 2 I, S Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche des U. x,y eigenes EFH: nicht zum Rahmes eines Unternehmens x,y vermietetes Haus: z.R.e. , aber Ustfrei, da VuV (impliziert das es ein steuerbarer Umsatz ist) y y Metzgerei: zum Y Rahmen, zw. und Metzgerei nicht steuerbar, jedoch steuerbar y gibt eine Ustvoranmeldung ab. 5.) Entgelt, 10 I , S Entgelt ist alles was der aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzgl. der Ust. also Nettobetrag Nettopreis Entgelt 4 4 Nr. 1a: Ausfuhrlieferungen 4 Nr. 1b: Innergemeinschaftliche Lieferung 4 Nr. 1a Ausfuhrlieferungen 6 I Ausfuhrlieferungen liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand in ein Drittlandsgebiet hat 6 V Abs. gelten nicht 3 I b Nr Ausfuhrlieferungen steuerpflichtig 4 Nr. 1b Innergemeinschaftliche Lieferung 6a I Unternehmer hat den Gegenstand in Gebiet gebracht und Abnehmer ist Unternehmer und hat sein Unternehmer den Gegenstand erwoben Innergemeinschaftliche Lieferung steuerpflichtig, da I unentgeltliche Lieferung nicht zutrifft. Bsp: Nr. 9a zutreffend: die unter die Grunderwerbssteuer fallen entnommenes ist Ust , da es an sich ein steuerfreier Umsatz ist und dieser der Grunderwerbssteuer unterliegt. Unentgeltliche sonstige Leistungen, 3 IXa Nr. 1 Unternehmer verwendet (Nutzung) des die vorsteuerentlastet sind Zwecke (also privat) Inland: Ort der sonstigen unentgeltlichen Leistung 3f Sitzort des Bsp: Unternehmer nutzt Firmenwagen privat Bemessungsgrundlage, 10 IV Nr. 2 Ausgaben, die soweit Vorsteuer entlastet sind Steuersatz 12 I, 19 II, 7 Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug 4, Nr. 15 Nr. 1a Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug 4 Nr. 15 Nr 15 I Vorsteuerabzug Vorleistungen (steuerpflichtig) 15 II Vorsteuerabzug steuerfreie Leistung nicht 15 wichtigsten Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug: Ausfuhrlieferung (Bsp. , 4 Nr. 1a Innergemeinschaftliche Lieferung, wichtigsten Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug: 4 Nr. 8, Kreditvermittlung, Nr. 10 Nr. 9a Nr Postuniversaldienstleistungen Nr. 12a VuV von Nr. 14a Heilberufe, Nr. 20a staatliche Institute Theater) bei VuV ist es egal, ob Wohnung eigen oder fremd genutzt wird! Bemessungsgrenze, 10 IV, Nr Einkaufspreis (Handelsware) Selbstkosten (bei eigener Herstellung) I : Steuersatz 19 12 II: Steuersatz 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Umsatzsteueroption) Verzicht auf steuerbefreiung bei bei VuV von bei wenn der Umsatz einen anderen Unternehmer wird. II , Mieter muss vorsteuerberechtigt sein, damit ich mit Ust. vermieten kann F: Bemessungsgrundlage I Lieferung, sonstige Leistung, innergemeinschaftlicher Erwerb Entgelt ( Netto ) 10 IV Nr. 1 unentgeltliche Lieferung Einkaufspreis, Selbstkosten 10 IV Nr. 2 unentgeltliche sonst. Leistung Ausgaben, soweit Ust entlastet G: I Steuersatz II Steuersatz: bei z. Grundnahrungsmitteln, PNV, Hotel H: Vorsteuerabzug, 15 I Nr Der Unternehmer kann die gesetzlich geschuldete Ust Lieferung und sonstige Leistung, die von anderen Unternehmer sein Unternehmen worden sind (S: bzw. bei Anzahlung noch werden) abziehen. TBM: 1) Unternehmer 2) Lieferung o. Sonst. Leistung 3) von anderen U 4) eigenes Unternehmen 5) Umsatz 6) Rechnung Rechnung muss folgende Angaben enthalten: Rechnung i.S. 14, 150 Rechnung i.S. 33 UstDV, unter 150 Name Anschrift erwerbendes Unternehmen leistenden Unternehmens Name Anschrift des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Ausstellungsdatum Art Menge und Umfang der Leistung Art Menge und Umfang der Leistung Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbefreiung, Entgelt Entgelt u. Steuerbetrag in einer Summe (brutto), entfallender Steuerbetrag ( Steuer ) Steuersatz Rechnungsnummer, fortlaufend Zeitpunkt der Lieferung oder sonstige Leistung Steuernummer Vorsteuerabzug, 15 I Nr. 2, 3 Nr. 2 EuSt Nr. 3 Ust den innergemeinschaftlichen Erwerb II, kein Vorsteuerabzug, wenn Unternehmer steuerfrei gem. 4 Nr. I a, kein Vorsteuerabzug Aufwendungen die das Abzugsverbot des 4 V Nr. 1,3,4,5 oder das des 12 Nr 1 EstG gilt z. Aufwendungen Geschenke 35 (Nr) ist Vorsteuerabzug nicht da sie auch nicht als BA geltend gemacht werden Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb Von Deutschland nach EU Land Von EU Land nach D 1) Lieferung, oder sonstige Leistung 1) Gegenstand gelangt aus nach 1a I Nr. 1 Lieferung: Verschaffung der 3 I sonst. Leistung: sind Leistungen, die keine Lieferung sind, 3 IX 2) Inland, 1 II S 2) der Erwerber ist Unternehmer, der den Gegenstand i.R.s 1a I Nr 3) Unternehmer, 2 I S 3) Lieferer ist Unternehmer, der Lieferung i.R.s gegen Entgelt 1a I Nr. 3 4) i.R. U., 2 I S 4) Inland: Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach 3 d , 1 Nr. 5 5) Entgelt, 10 I S Steuerbefreiung nach 4 Nr innergemeinschaftliche Lieferung i.V. 6a Keine Steuerbefreiung, aber Vorsteuerabzug gem. 15 I Nr

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Umsatzsteuer –Heinrich
Steuerbare Leistung Lieferung & sonstige Leistung
Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU Staaten
Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen
TBM: Lieferung & innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferung: Von D nach D
innergemeinschaftliche Lieferung: Von D nach EU Land
1) Inland 2) Lieferung oder sonstige Leistung
3) Unternehmer 4) im Rahmen d. U.
5) Entgelt
1) Inland
= BRD ( % Zollfreigebiete )
§1 II, S.2 Ausland, ist das Gebiet, was nicht Inland ist.
§1 II, S.3 irrelevant für die Besteuerung, welche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Sitz
im Inland, Rechnung erteilt oder wo Zahlung empfängt
! Umsatz im Inland ausgeführt !
2) Lieferung oder sonstige Leistung
2.1) Lieferung = § 3 I , Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand
Liefergegenstand: bewegl. Sache, unbewegl. Sache, Tiere / Pflanzen, Flüssigkeiten,
Strom und Fernwärme
aber nicht: sonstige Leistungen, wie Rechte oder Lizenzen
2.1.2) Verschaffung der Verfügungsmacht
-meist Eigentumsübertragung ( Einigung + Übergabe )
- bei Grundstücken ( Auflassung + Eintragung Grundbuch )
- im Zweifelsfall: Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
z.B. Smart auf Raten gekauft: Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht mit Abholung des
Smartes, Eigentumsübertragung erst nach Bezahlung der letzten Rate.
2.1.3. Lieferungsarten, § 3 VI S.2,3
S.2: Befördern ist jede Fortbewegung eines Gegenstandes Beförderungslieferung
- selbst hinbringen oder abholen lassen
S.3: Versenden liegt vor, wenn jemand die Beförderung durch einen Selbstständigen beauftragen
ausführen lässt Versendungskauf
- Spedition