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Arbeitsblatt die Entwicklung der EU 2

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Terapia Ocupacional (2121)

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Academic year: 2013/2014
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Universität Klagenfurt

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ARBEITSBLATT DIE ENTWICKLUNG DER EU 2

  1. a) Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden Ländern positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU bei. Die EU bestand damit bis zum Beitritt bzw. zur Aufnahme von Bulgarien und Rumänien (zum 1. Januar 2007, siehe Erweiterung der Europäischen Union) aus 25 Mitgliedstaaten.

b) Im Februar bzw. März 1993 hatten Rumänien und Bulgarien Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen, die 1995 in Kraft traten. Danach stellte Rumänien am im Juni 1995 ein offizielles Beitrittsgesuch, Bulgarien folgte im Dezember 1995. Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien wurden im Juni 2004 abgeschlossen. Im Dezember 2004 wurden auch die Verhandlungen mit Rumänien abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde im April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die es möglich gewesen wäre, den für den 2007 geplanten Beitritt der beiden Länder um ein Jahr zu verschieben. Am 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union aufgenommen. Durch den Beitritt beider Staaten war die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501 Millionen angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.

c) Der Zerfall der Sowjetunion war ein mehrjähriger Prozess der Desintegration der föderalen politischen Strukturen sowie der Zentralregierung der Sowjetunion (UdSSR), der mit der Unabhängigkeit der 15 sowjetischen Unionsrepubliken zwischen dem 11. März 1990 und dem 25. Dezember 1991 seinen Abschluss fand.

Chronologie der Unabhängigkeitserklärungen auf dem Gebiet der UdSSR Vor dem Augustputsch:  Litauen: 11. März 1990Estland: 30. März 1990Lettland: 4. Mai 1990  Armenien: 23. August 1990  Abchasien: 25. August 1990  Transnistrien: 2. September 1990  Georgien: 9. April 1991  Gagausien: 19. August 1991 Die provisorischen Unabhängigkeitserklärungen Estlands und Lettlands traten während des Augustputsches am 20. bzw. 21. August 1991 endgültig in Kraft. Als einzige ehemalige Sowjetrepublik hat Russland keine Unabhängigkeitserklärung abgegeben, sondern den Anspruch erhoben, Rechtsnachfolger der Sowjetunion zu sein.

Also in dem Fall waren es Litauen, Estland und Lettland, da sie eben wie genannt, davor Teil der UdSSR waren und 1990/91 unabhängig wurden.

d) Beitrittsverfahren: Überangsfristen konnten einen reibungslosen Verlauf der Erweiterung zu ermöglichen. Nach Abschluss der Verhandlungen zu allen Kapiteln entwerfen die Kommission und das Beitrittsland den Beitrittsvertrag, in dem alle Übergangsbestimmungen und sonstigen Verhandlungsergebnisse zusammengefasst werden. Mit Übergang ist also gemeint, dass sie sich in der Phase des Übergangs bzw. der Erweiterung bzw. des Beitritts an gewisse Regelungen und Vereinbarungen halten mussten, um wie bereits beschrieben eine reibungslose Erweiterung zu ermöglichen. Bsp. Deutschland: Bei der Transformation des in der DDR geltenden Rechts bedurfte es – ähnlich wie beim Beitritt eines Staates zur Union – zahlreicher Übergangs- und Anpassungsregelungen, die von der Gemeinschaft für das deutsche Beitrittsgebiet festgelegt wurden. Außerdem muss man beim Übergang auch das politische System an sich beachten (ob von totalitären Staat zu demokratischen z) oder ob es sich nicht verändert.

e) Malta und die Republik Zypern hatten keinen Übergang hinter sich.

f) Die Republik Zypern entstand am 16. August 1960, die gesamte Insel umfassend, durch Unabhängigkeit der bisherigen Kronkolonie vom Vereinigten Königreich. Ab 1974 wurde der Norden der Insel von der Türkei besetzt (Zypernkonflikt), nachdem griechische Putschisten den Anschluss Zyperns an Griechenland durchsetzen wollten. 1983 wurde im Besatzungsgebiet einseitig die Türkische Republik Nordzypern ausgerufen. In der Resolution 541 wurde die Ausrufung der Türkischen Republik Nordzypern von den Vereinten Nationen (UN) für ungültig erklärt. 2004 wurde die Republik Zypern Mitglied der Europäischen Union. Da sie ihre Rechtshoheit nur im Südteil ihres anerkannten Staatsgebiets ausüben kann, ist nur dieser faktisch Bestandteil der EU. 2008 wurde das Zypern-Pfund vom Euro abgelöst.

  1. Im Februar bzw. März 1993 hatten Rumänien und Bulgarien Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen, die 1995 in Kraft traten. Danach stellte Rumänien am 22. Juni 1995 ein offizielles Beitrittsgesuch, Bulgarien folgte am 14. Dezember 1995. Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien wurden am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat das Land einseitig seine Währung seit 1999 an die D-Mark gekoppelt**. Im** Dezember 2004 wurden auch die Verhandlungen mit Rumänien abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die es möglich gewesen wäre, den für 20 07 geplanten Beitritt der beiden Länder um ein Jahr zu verschieben. Am 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union aufgenommen. Durch den Beitritt beider Staaten war die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501 Millionen angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen. Also: traten 2004 nicht bei, weil erst 2004 die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen waren und so eine Erweiterung generell dann wiederum einen langen Prozess darstellt. Traten beide aber 2004 der NATO bei. Bulgarien steckte davor aber auch beispielsweise nach dem Wegfall des Marktes der Sowjetunion in einer wirtschaftlichen Krise – erholte sich 2004.

Regierung in Deutschland ist die Neuauflage des deutsch-französischen Vertrags 55 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags ausgeblieben. Was ein starkes Symbol und ein klares und vertraglich festgehaltenes Bekenntnis zur Verpflichtung Deutschlands und Frankreichs zur Vertiefung der europäischen Integration hätte sein können, muss daher nun außerhalb eines Vertragswerks seinen Weg finden. Dabei ist für Deutschland und Frankreich gleichermaßen klar, dass eigene europapolitische Ziele nur in enger Kooperation mit dem jeweilig anderen umsetzbar sind.

Dass Slowenien 2004 der EU beitrat, führte zunächst zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten (also AUT und SLO). Während der Flüchtlingskrise entschied die österreichische Regierung jedoch Grenzkontrollen an der österreichisch-slowenischen Grenze einzuführen. Dieser Schritt Österreichs wurde von der slowenischen Regierung scharf kritisiert, besonders nachdem die Grenzkontrollen auch dann noch nicht aufgehoben wurden als nur noch wenige Flüchtlinge die Grenze überschritten. Im Allgemeinen aber scheint die Zusammenarbeit während der Flüchtlingskrise gelungen zu sein. Bis heute ist die Frage um den Österreichischen Staatsvertrag ungeklärt. Österreich sah Slowenien nicht als Nachfolgerin des vorherigen Vertragspartners und verweigerte die Weiterführung des Vertrages. Slowenien seinerseits hatte begründete Interessen an der Weiterführung des Vertrages, da es damit über rechtliche Handhabe verfügen würde, die slow. Minderheiten in Österreich zu schützen. Nachdem Österreich sich 1992 in diesem Punkt eher wenig gesprächsbereit gezeigt hatte, intensivierten sich die Bemühungen Sloweniens 1997 noch einmal, bevor die Diskussion mit dem EU-Beitritt Sloweniens scheinbar nicht mehr fortgeführt wurde. Eventuell aus diesen genannten Gründen stehen AUT und SLO in keiner engeren Verbindung bzw. werden auf dieser Karte so dargestellt.

Am Beispiel Österreich sieht man aber auch eine Fülle unausgewogener Beziehungen mit unerfüllten Erwartungen in Bezug auf andere Staaten. Im Endeffekt steht Wien ohne wirklich engen Partner da (laut ECFR). Österreich an sich hängt auch noch sehr an Deutschland – hätte mehr Potenzial durch stärkere Verbindungen zu den umliegenden Staaten und innerhalb der Gruppe wohlhabender, kleiner Länder, die neben Österreich die BENELUX- Staaten, Schweden, Finnland und Dänemark umfassen, sein Gewicht in der europäischen Debatte zu vergrößern.

  1. a) Der Eurovision Song Contest 1990 in Zagreb war ein Wettbewerb im Zeichen der Einheit - und das gleich doppelt. Sechs von 22 Songs bezogen sich direkt auf den Fall der Mauer oder den freiheitlichen Wandel Europas. Doch der einzige ESC in Jugoslawien wollte auch zeigen, wie gut die einzelnen Teilrepubliken in diesem Staat zusammenleben. "Jugoslawien ist wie ein Orchester", sagte Moderatorin Helga Vlahović, es gebe verschiedenste Kulturen, die zusammenleben. Vor dem Voting wurde ein achtminütiger Film gezeigt, der das Land präsentierte. Der deutsche Kommentator Fritz Egner sagte währenddessen, die verschiedenen Nationalitäten lebten "mehr oder weniger problemlos nebeneinander". Nur ein Jahr später begannen die Unabhänigkeitskriege auf jugoslawischem Gebiet mit dem 10- Tage-Krieg in Slowenien. Doch die Botschaft von Frieden und Miteinander traf den Geist des ESC 1990.

b) Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“.

Es handelt sich folglich um alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Zypern; die EU-Mitgliedsländer Bulgarien Rumänien und Kroatien wenden den Schengen Acquis bislang nur teilweise an. Bis zu der von diesen drei Ländern angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen. Zuzüglich zu den genannten EU-Mitgliedsländern gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten.

Im März 2020 wurden wegen der COVID- 19 -Pandemie zahlreiche Grenzen zwischen Mitgliedstaaten geschlossen. Freies Reisen ohne Grenzkontrollen durch den gesamten Schengen-Raum, ein freier Warenaustausch, Arbeitsmöglichkeiten in der gesamten EU – der Binnenmarkt machts möglich – oder besser gesagt machte es möglich. Denn der Binnenmarkt ist nicht mehr. Zwar sieht auch die EU die Möglichkeit vor, dass in streng definierten Ausnahmesituationen Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten wieder kontrolliert werden dürfen. Aber das muss dann einheitlich und abgestimmt geschehen.

Mit dem schnellen Ausbreiten der Corona-Pandemie ist sich jeder Staat selbst der nächste. Einzelne Regierungen haben im Alleingang Grenzkontrollen wieder eingeführt. Andere haben ihre Grenzen gleich ganz geschlossen. Wieder andere haben Reiseverbote erlassen oder die Ausfuhr medizinischer Güter begrenzt. Es ist nicht mehr nur der grenzüberschreitende Personenverkehr, der weitgehend zum Erliegen gekommen ist. Auch beim Güterverkehr stockt es immer mehr. Lastwagen stauen sich wegen der Kontrollen an vielen Grenzen. Die Just-in -time-Produktion mit reibungslosen Lieferketten kreuz und quer durch Europa droht zusammenzubrechen – oder ist es längst, weil Werke wegen Corona gleich ganz geschlossen wurden. Hinzu kommt das Problem, dass Grenzpendler nicht mehr ohne weiteres zur Arbeit kommen.

c) Die Euro-Gruppe besteht aus den 19 EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung eingeführt haben: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Von den übrigen acht EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht, das heißt, es hat de jure eine Ausstiegsoption. Dasselbe galt für das ehemalige EU-Mitglied Vereinigtes Königreich. Länder, die den Euro noch einführen:  Bulgarien  Kroatien  Polen  Rumänien  Schweden

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ARBEITSBLATT DIE ENTWICKLUNG DER EU 2
1. a)
Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden Ländern positiv ausfielen, traten am 1.
Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei,
Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU bei. Die EU bestand
damit bis zum Beitritt bzw. zur Aufnahme von Bulgarien und Rumänien
(zum 1. Januar 2007, siehe Erweiterung der Europäischen Union) aus 25
Mitgliedstaaten.
b)
Im Februar bzw. März 1993 hatten Rumänien und Bulgarien Assoziierungsabkommen mit der
Europäischen Union abgeschlossen, die 1995 in Kraft traten. Danach stellte Rumänien am im
Juni 1995 ein offizielles Beitrittsgesuch, Bulgarien folgte im Dezember 1995.
Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien wurden im Juni 2004 abgeschlossen. Im Dezember
2004 wurden auch die Verhandlungen mit Rumänien abgeschlossen. Wegen der im Vergleich
zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden
dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde
im April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die es möglich
gewesen wäre, den für den 2007 geplanten Beitritt der beiden Länder um ein Jahr zu
verschieben.
Am 1. Januar 2007 wurden Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union
aufgenommen. Durch den Beitritt beider Staaten war die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501
Millionen angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.
c)
Der Zerfall der Sowjetunion war ein mehrjähriger Prozess der Desintegration der föderalen
politischen Strukturen sowie der Zentralregierung der Sowjetunion (UdSSR), der mit der
Unabhängigkeit der 15 sowjetischen Unionsrepubliken zwischen dem 11. März 1990 und
dem 25. Dezember 1991 seinen Abschluss fand.
Chronologie der Unabhängigkeitserklärungen auf dem Gebiet der UdSSR
Vor dem Augustputsch:
Litauen: 11. März 1990
Estland: 30. März 1990
Lettland: 4. Mai 1990
Armenien: 23. August 1990
Abchasien: 25. August 1990
Transnistrien: 2. September 1990
Georgien: 9. April 1991
Gagausien: 19. August 1991
Die provisorischen Unabhängigkeitserklärungen Estlands und Lettlands traten während des
Augustputsches am 20. bzw. 21. August 1991 endgültig in Kraft. Als einzige ehemalige
Sowjetrepublik hat Russland keine Unabhängigkeitserklärung abgegeben, sondern den
Anspruch erhoben, Rechtsnachfolger der Sowjetunion zu sein.
Also in dem Fall waren es Litauen, Estland und Lettland, da sie eben wie genannt, davor
Teil der UdSSR waren und 1990/91 unabhängig wurden.